KRITERIEN FÜR DEN KINDERWAGEN
Einen Kinderwagen brauchen alle Kinder in den ersten Jahren,
denn die Eltern können den Nachwuchs unmöglich ständig
umhertragen, noch kann das Kind sich anfangs selbst fortbewegen. Anfangs
wird der Kinderwagen auch oft als Bettchen genutzt, denn Neugeborene
schlafen im ersten halben Jahr bis zu 16 Stunden. Dafür sollte
der Kinderwagen allerdings immer groß genug sein und eine gerade
Unterlage bieten, sonst kann es beim Baby zu Verwachsungen kommen.
Tragekörbe und Buggys sind definitiv als Schlafplätze ungeeignet
und sollten nur in Ausnahmefällen zu diesem Zweck dienen.
Es ist sehr praktisch, wenn man den Schalenaufsatz für
Babys auch als Tragetasche verwenden kann. So ist man unterwegs
nicht gezwungen, das Baby zum Schlafen nach Hause zu bringen,
denn man kann den Aufsatz überall hin mitnehmen. Ein
ganzer Kinderwagen ist da wesentlich unpraktischer. Die meisten
Babywagen kann man später zum Sportwagen für das ältere
Kind umbauen. Nach dem Umbau sollte der Wagen allerdings einen
Gurt haben. Wenn nicht, muss ein „Kindergeschirr“ dazugekauft
und angebracht werden, um das Herausklettern oder –fallen
des Babys zu verhindern. Wenn Kinder erst einmal laufen können,
ist es oft schwierig, sie im Wagen zu halten. Mit einem Gurt
muss man nicht befürchten, dass sie sich plötzlich
selbständig machen könnten.
Die Bremsen sollten regelmäßig auf ihre Funktionstüchtigkeit überprüft
werden. Am praktischsten sind Bügelbremsen, bei denen
man mit dem Fuß gleich zwei Räder blockieren kann.
Es gibt auch Bremsen, die jeweils nur einzelne Räder
blockieren, was nicht so gut ist, da der Wagen so leichter
ausbrechen kann.
Viele Babys, die gar nicht schlafen wollen, legt man einfach
in den Kinderwagen, schiebt sie ein wenig umher - und schon
schlafen sie. Das Geheimnis dieses Erfolges ist meist die
Federung des Kinderwagens. Sie erhöht nicht nur den „Fahrkomfort“ für
das Kind, sondern eignet sich hervorragend, um das Baby in
den Schlaf zu schaukeln. Am besten eignet sich hierfür
eine Breitriemen-Federung.
Wer einen gebrauchten Wagen kauft, sollte darauf achten,
dass der Wagen auch sicher ist: breite Räder, Kippsicherheit,
gut erreichbare Bremse und feststellbarer Klappmechanismus.
Und: Alle beweglichen Teile in Reichweite des Kindes müssen
so verdeckt sein, dass das Kind sich nicht einklemmen kann.
Bei Buggys zusätzlich wichtig: windfeste Bespannung und
hohe Rückenlehne. Buggys werden sehr beansprucht, beim
Kauf eines gebrauchten deshalb besonders kritisch sein und
den Wagen Probe fahren.
(Alle Angaben ohne Gewähr)
KINDERWAGEN IM HAUSFLUR
Wer in der Stadt wohnt und dazu im vierten oder fünften Stock eines
Mehrfamilienhauses ohne Lift, weiß wie schwierig es ist, schwere
Gegenstände in die Wohnung zu transportieren. Wer auch noch Mutter
ist, und neben einem Kind und einer Einkaufstüte auch noch den
Kinderwagen rauf und runter transportieren soll, weiß, dass dies
unmöglich ist.
Viele Vermieter oder Hausbewohner stören sich daran, wenn unten
im Hausflur dauerhaft ein Kinderwagen geparkt wird. Es wird damit
argumentiert, dass das Abstellen von Gegenständen im Hausflur
untersagt ist und der Weg für den Fall eines Brandes frei gehalten
werden müsse.
Das Gegenargument der Mütter ist die Unzumutbarkeit, den Kinderwagen
ständig in die oberen Stockwerke zu schleppen. In mehreren Fällen
ging solch ein Streit schon bis vor Gericht.
Rechtlich und amtlich beschlossen wurde dort, es wäre für
eine Mutter eine unzumutbare Belastung, unentwegt den Kinderwagen über
die Treppe hinauf und herunter tragen zu müssen. Die Gesellschaft
sei verpflichtet, Müttern das Leben nicht schwerer zu machen
als unbedingt nötig. Kinderfreundlichkeit dürfe nicht nur „in
feierlichen Reden eingefordert“, sondern müsse auch im
Alltag umgesetzt werden.
Das Interesse der Mutter überwiege in diesem Interessenkonflikt
das Interesse des Vermieters bei weitem, zumal dessen Beeinträchtigung
durch den Kinderwagen gering sei.
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