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Sprachkurse

SPRACHREISE IN DIE ANTIKE

Einen Sprachkurs der ganz besonderen Art können Besucher einer Hieroglyphen-Internetseite absolvieren. Wer sich kundig machen möchte über die wichtigsten Sprachen und Schriftzeichen der Antike, kommt hier voll auf seine Kosten. Die Seite enthält allgemeine Informationen zur antiken ägyptischen Sprache, Schrift und dem geschichtlichen Hintergrund sowie grundsätzliche Informationen und Erläuterungen zum Verständnis der Hieroglyphen.

Kontakt: http://www.hieroglyphen.de

(Alle Angaben ohne Gewähr)


FACHVERBAND DEUTSCHER SPRACHREISE-VERANSTALTER (FDSV)

Der FDSV (Zusammenschluss deutscher Sprachreise-Veranstalter) hat das Ziel, für die Verbraucher überprüfbare Qualitätsstandards zu schaffen, zu deren Einhaltung sich die FDSV-Mitglieder verpflichten. Ein unabhängiger Beirat stellt durch regelmäßige Überprüfungen sicher, dass die Qualitätsrichtlinien des FDSV eingehalten werden und die Aussagen in den Werbekatalogen der Mitglieder zutreffend sind.

In Deutschland bieten ca. 150 Veranstalter Sprachreisen an. Der FDSV schätzt, dass davon aber lediglich 50 professionelle Veranstalter über die gesetzlich vorgeschriebene Konkursausfallversicherung verfügen und in das Reiseveranstalterregister eingetragen sind.

Wer gut beraten sein möchte, kann sich auf der Internetseite des FDSV informieren. Der Verein hilft, bei Bedarf den geeigneten Veranstalter ausfindig zu machen. Über das Internet kann ein "FDSV-Ratgeber" bestellt werden, der neben den Qualitätsrichtlinien zahlreiche Informationen und Tipps zur Wahl der richtigen Sprachreise enthält.

Kontakt: http://www.fdsv.de


SPRACHKURS IM AUSLAND STEUERLICH ABSETZBAR

Ein Sprachkurs im Ausland kann inklusive der Kosten für Anreise, Unterkunft und Verpflegungspauschalen steuerlich abgesetzt werden. Aufgrund der zunehmenden Internationalisierung von Gütern und Dienstleistungen sind Sprachkenntnisse gefragter denn je. Wer über gute Sprachkenntnisse verfügt, hat die Nase vorn. Es liegt auf der Hand, dass sich immer mehr Arbeitnehmer und Selbständige in ihrer Freizeit darum bemühen, ihre Sprachkenntnisse aufzufrischen oder neue Sprachen zu erlernen. Es ist nahe liegend, dass dies oft in den Ferien geschehen muss, denn im Alltag fehlt den meisten Menschen die Zeit für den regelmäßigen Besuch einer Sprachschule und für das Vokabel Pauken.

Um die Wettbewerbsfähigkeit deutscher Arbeitskräfte zu fördern, sind die Kosten für Sprachkurse im EU-Ausland in vollem Maße von der Steuer absetzbar. Allerdings müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein:

  1. Die erworbenen Sprachkenntnisse müssen bei der Arbeit anwendbar sein.


  2. Der Sprachkurs muss bei dem Auslandsaufenthalt den größten Teil des Tages in Anspruch nehmen. Ist dies nicht der Fall, können lediglich die Kosten für den Sprachkurs, nicht aber die Kosten für Reise und Aufenthalt steuerlich geltend gemacht werden.


Impressum / Haftungsausschluss