SPRACHREISE IN DIE ANTIKE
Einen Sprachkurs der ganz besonderen Art können Besucher einer
Hieroglyphen-Internetseite absolvieren. Wer sich kundig machen möchte über
die wichtigsten Sprachen und Schriftzeichen der Antike, kommt hier voll
auf seine Kosten. Die Seite enthält allgemeine Informationen zur
antiken ägyptischen Sprache, Schrift und dem geschichtlichen Hintergrund
sowie grundsätzliche Informationen und Erläuterungen zum Verständnis
der Hieroglyphen.
Kontakt: http://www.hieroglyphen.de
(Alle Angaben ohne Gewähr)
FACHVERBAND DEUTSCHER SPRACHREISE-VERANSTALTER (FDSV)
Der FDSV (Zusammenschluss deutscher Sprachreise-Veranstalter)
hat das Ziel, für die Verbraucher überprüfbare Qualitätsstandards
zu schaffen, zu deren Einhaltung sich die FDSV-Mitglieder verpflichten.
Ein unabhängiger Beirat stellt durch regelmäßige Überprüfungen
sicher, dass die Qualitätsrichtlinien des FDSV eingehalten werden
und die Aussagen in den Werbekatalogen der Mitglieder zutreffend sind.
In Deutschland bieten ca. 150 Veranstalter Sprachreisen an. Der FDSV
schätzt, dass davon aber lediglich 50 professionelle Veranstalter über
die gesetzlich vorgeschriebene Konkursausfallversicherung verfügen
und in das Reiseveranstalterregister eingetragen sind.
Wer gut beraten sein möchte, kann sich auf der Internetseite
des FDSV informieren. Der Verein hilft, bei Bedarf den geeigneten
Veranstalter ausfindig zu machen. Über das Internet kann ein "FDSV-Ratgeber" bestellt
werden, der neben den Qualitätsrichtlinien zahlreiche Informationen
und Tipps zur Wahl der richtigen Sprachreise enthält.
Kontakt: http://www.fdsv.de
SPRACHKURS IM AUSLAND STEUERLICH ABSETZBAR
Ein Sprachkurs im Ausland kann inklusive der Kosten für Anreise,
Unterkunft und Verpflegungspauschalen steuerlich abgesetzt werden. Aufgrund
der zunehmenden Internationalisierung von Gütern und Dienstleistungen
sind Sprachkenntnisse gefragter denn je. Wer über gute Sprachkenntnisse
verfügt, hat die Nase vorn. Es liegt auf der Hand, dass sich immer
mehr Arbeitnehmer und Selbständige in ihrer Freizeit darum bemühen,
ihre Sprachkenntnisse aufzufrischen oder neue Sprachen zu erlernen.
Es ist nahe liegend, dass dies oft in den Ferien geschehen muss, denn
im Alltag fehlt den meisten Menschen die Zeit für den regelmäßigen
Besuch einer Sprachschule und für das Vokabel Pauken.
Um die Wettbewerbsfähigkeit deutscher Arbeitskräfte zu fördern,
sind die Kosten für Sprachkurse im EU-Ausland in vollem Maße
von der Steuer absetzbar. Allerdings müssen folgende Voraussetzungen
erfüllt sein:
- Die erworbenen Sprachkenntnisse müssen bei der Arbeit anwendbar
sein.
- Der Sprachkurs muss bei dem Auslandsaufenthalt den größten
Teil des Tages in Anspruch nehmen. Ist dies nicht der Fall, können
lediglich die Kosten für den Sprachkurs, nicht aber die Kosten
für Reise und Aufenthalt steuerlich geltend gemacht werden.
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