MEDIA MARKT SPIELT UND VERLIERT
Um die Wettlust der Deutschen auszunutzen, hatte sich Media Markt
zur Europameisterschaft in Portugal ein besonderes Spiel ausgedacht:
kaufte man bei dem Elektronik-Riesen am 01.06.2004 einen Fernseher,
bekäme man den Kaufpreis zurückerstattet – falls
die deutsche Nationalmannschaft EM-Sieger würde. Nun mag
es nicht allzu viele Menschen gegeben haben, die an diese doch
recht geringe Chance geglaubt haben, doch offenbar genug, um den
Verbraucherschutz auf den Plan zu rufen. Der “Verein für
lauteren Wettbewerb” aus Hamburg ging vor Gericht und erwirkte
eine Verfügung gegen dieses Spiel. Sowohl die Werbung für
die Aktion als auch die Rückerstattung des Kaufpreises wurde
untersagt. Begründung: Media Markt verlange für ein
Gewinnspiel den Einsatz in Form des Kaufpreises eines Fernsehgerätes – die
ist aber ein verbotenes Gewinnspiel.
(Nachricht vom 10.06.2004)
(Alle Angaben ohne Gewähr)
WIRBELSTURM IST GRUND FÜR REISERÜCKTRITT
Bewohner von Teilen Deutschlands haben ja im Juni und Juli dieses
Jahres schon mal einen Vorgeschmack darauf bekommen, welch zerstörerische
Kräfte der Wind entwickeln kann, wenn auch nur in Form einer
Windhose. Um ein Vielfaches stärker sind Wirbelstürme,
die besonders tropische Reiseziele heimsuchen. Da hier mit Zerstörungen
in extremsten Maße und sogar mit Gefahr für Leib und
Leben gerechnet werden muss, sind Reiseveranstalter verpflichtet,
ihre Kunden über drohende Wirbelstürme am Reiseziel
zu informieren, auch eine Warnung muss weitergeben werden. Der
Kunde hat dann das Recht, die Reise zu kündigen und den vollen
Reisepreis zurückerstattet zu bekommen. Erfolgt die Warnung
durch den Veranstalter nicht und wird die Reise auf Grund eines
Wirbelsturms abgebrochen, so kann außerdem noch Schadensersatz
eingefordert werden.
(Nachricht vom 19.07.2004)
VERKEHRSRECHT – ÜBERHOLEN FALSCH GEMACHT
Gerade für Vielfahrer und Pendler gehört es dazu: das Überholen.
Ein alltäglicher Vorgang, bei dem man nicht viel falsch machen
kann – so sollte man denken. Doch leider kann man dabei mehr
Verkehrsregeln übertreten, als einem lieb ist. Das kann teuer
und vor allem gefährlich werden. Offenbar vergessen viele Fahrer
die Regeln nach langen Jahren einfach, bzw. schleicht sich die Gewohnheit
ein – einmal rechts überholen, ist doch nicht schlimm,
ausscheren ohne Blinken, na ja, der andere war doch so weit hinten...
bis es dann kracht. Folgende Regeln müssen eingehalten werden:
- NIE rechts überholen.
- Immer genug Seitenabstand halten
- Vorausschauend fahren – nur überholen, wenn man dies ohne Bedrängen
des Gegenverkehrs tun kann
- Nur Überholen, wenn man tatsächlich um einiges schneller fährt
als das vorausfahrende Auto
- Das Überholen durch Blinken rechtzeitig anzeigen
- Den Seitenblick (Stichwort: Toter Winkel) nicht vergessen!
- Fährt man ein langsames Fahrzeug, muss an geeigneter Stelle angehalten
werden, um folgenden Fahrzeugen das Überholen vor allem auf unübersichtlichen
Strecken zu ermöglichen
- Wird man überholt, darf man die Geschwindigkeit nicht erhöhen.
Abgesehen von der Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer durch
die Nicht-Einhaltung der Regeln drohen auch saftige Bußstrafen
und Punkte in Flensburg – und so eilig sollte es wohl keiner
haben, um sich so eine Strafe einzuhandeln!
(Nachricht vom 22.07.2004)
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