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MEDIA MARKT SPIELT UND VERLIERT

Um die Wettlust der Deutschen auszunutzen, hatte sich Media Markt zur Europameisterschaft in Portugal ein besonderes Spiel ausgedacht: kaufte man bei dem Elektronik-Riesen am 01.06.2004 einen Fernseher, bekäme man den Kaufpreis zurückerstattet – falls die deutsche Nationalmannschaft EM-Sieger würde. Nun mag es nicht allzu viele Menschen gegeben haben, die an diese doch recht geringe Chance geglaubt haben, doch offenbar genug, um den Verbraucherschutz auf den Plan zu rufen. Der “Verein für lauteren Wettbewerb” aus Hamburg ging vor Gericht und erwirkte eine Verfügung gegen dieses Spiel. Sowohl die Werbung für die Aktion als auch die Rückerstattung des Kaufpreises wurde untersagt. Begründung: Media Markt verlange für ein Gewinnspiel den Einsatz in Form des Kaufpreises eines Fernsehgerätes – die ist aber ein verbotenes Gewinnspiel.

(Nachricht vom 10.06.2004)

(Alle Angaben ohne Gewähr)


WIRBELSTURM IST GRUND FÜR REISERÜCKTRITT

Bewohner von Teilen Deutschlands haben ja im Juni und Juli dieses Jahres schon mal einen Vorgeschmack darauf bekommen, welch zerstörerische Kräfte der Wind entwickeln kann, wenn auch nur in Form einer Windhose. Um ein Vielfaches stärker sind Wirbelstürme, die besonders tropische Reiseziele heimsuchen. Da hier mit Zerstörungen in extremsten Maße und sogar mit Gefahr für Leib und Leben gerechnet werden muss, sind Reiseveranstalter verpflichtet, ihre Kunden über drohende Wirbelstürme am Reiseziel zu informieren, auch eine Warnung muss weitergeben werden. Der Kunde hat dann das Recht, die Reise zu kündigen und den vollen Reisepreis zurückerstattet zu bekommen. Erfolgt die Warnung durch den Veranstalter nicht und wird die Reise auf Grund eines Wirbelsturms abgebrochen, so kann außerdem noch Schadensersatz eingefordert werden.

(Nachricht vom 19.07.2004)


VERKEHRSRECHT – ÜBERHOLEN FALSCH GEMACHT

Gerade für Vielfahrer und Pendler gehört es dazu: das Überholen. Ein alltäglicher Vorgang, bei dem man nicht viel falsch machen kann – so sollte man denken. Doch leider kann man dabei mehr Verkehrsregeln übertreten, als einem lieb ist. Das kann teuer und vor allem gefährlich werden. Offenbar vergessen viele Fahrer die Regeln nach langen Jahren einfach, bzw. schleicht sich die Gewohnheit ein – einmal rechts überholen, ist doch nicht schlimm, ausscheren ohne Blinken, na ja, der andere war doch so weit hinten... bis es dann kracht. Folgende Regeln müssen eingehalten werden:

  • NIE rechts überholen.


  • Immer genug Seitenabstand halten


  • Vorausschauend fahren – nur überholen, wenn man dies ohne Bedrängen des Gegenverkehrs tun kann


  • Nur Überholen, wenn man tatsächlich um einiges schneller fährt als das vorausfahrende Auto


  • Das Überholen durch Blinken rechtzeitig anzeigen


  • Den Seitenblick (Stichwort: Toter Winkel) nicht vergessen!


  • Fährt man ein langsames Fahrzeug, muss an geeigneter Stelle angehalten werden, um folgenden Fahrzeugen das Überholen vor allem auf unübersichtlichen Strecken zu ermöglichen

  • Wird man überholt, darf man die Geschwindigkeit nicht erhöhen.


Abgesehen von der Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer durch die Nicht-Einhaltung der Regeln drohen auch saftige Bußstrafen und Punkte in Flensburg – und so eilig sollte es wohl keiner haben, um sich so eine Strafe einzuhandeln!

(Nachricht vom 22.07.2004)


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