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Ausbildung

LEHRLINGE UND INSOLVENZEN – KEINE ERFOLGSSTORY

Der Alptraum eines jeden Lehrlings: da hat man nach langem Suchen eine Lehrstelle ergattert, fängt voll Enthusiasmus an – und dann geht die Firma pleite. Was passiert in einem solchen Fall mit dem Lehrlingsvertrag? Zunächst einmal kann der Lehrling versuchen, einen anderen Ausbildungsplatz zu finden, um seine Lehre fortzusetzen. Dafür muss ihm sein ursprünglicher Ausbildungsbetrieb schriftlich kündigen. Als Kündigungsgrund muss die Insolvenz angegeben sein. Kommt der Betrieb dem nicht nach und setzt die Ausbildung auch nicht weiter fort, kann der Lehrling von sich aus kündigen. Auf jeden Fall sollte man sich beim Arbeitsamt melden, um weiterhin Kranken- und Rentenversicherung weiterlaufen zu lassen – und - falls berechtigt, Arbeitslosengeld zu erhalten. Auch Insolvenzausfallgeld kann beantragt werden. Findet ein Lehrling einen neuen Ausbildungsbetrieb, kann dieser Fördergelder für die weitere Ausbildung erhalten. Somit soll gerade Berufsanfängern der Einstieg ins Berufsleben erleichtert werden.

(Nachricht vom 20.07.2004)

(Alle Angaben ohne Gewähr)


KINDERGELD NOCH IN DER AUSBILDUNG?

Verwirrung stiften jedes Jahr wieder Gerüchte über das Kindergeld: wird dies auch nach dem Schulabschluss weiter bezahlt oder nicht? Was, wenn das Kind eine Ausbildung beginnt? Oder ein Studium? Da sich die Regelung hin und wieder ändert, kursieren die seltsamsten Geschichten. Deshalb stellt die Familienkasse der Agentur für Arbeit ein für alle mal klar: das Kindergeld gibt es in jedem Fall bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres. Für ältere Kinder gilt: Kindergeld gibt es, wenn sich das Kind in der Ausbildung befindet, das Jahreseinkommen des Kindes im Jahre 2004 den Betrag von 7680 Euro nicht übersteigt und das 27. Lebensjahr noch nicht vollendet ist. Befindet sich der Sprössling zwischen zwei Ausbildungsgängen (z. B. Schule und Lehre), wird auch weiter ausbezahlt, allerdings nur, wenn zwischen den beiden Abschnitten nicht mehr als 4 Monate liegen. Für Kinder, die länger eine Stelle suchen oder auf einen Ausbildungsplatz warten, wird weiter gezahlt, wenn man die eigenen Bemühungen zur Suche einer Ausbildungsstelle nachweist oder wenn man sich beim Arbeitsamt als Arbeitssuchender registriert.

(Nachricht vom 20.07.2004)


BUNDESAGENTUR FÜR ARBEIT SCHAFFT AUSBILDUNGSPLÄTZE

Groß ist das Gejammer und hitzig die Diskussion über die Ausbildungsmisere in Deutschland. Zu wenig Lehrstellen gibt es, zu wenig Betriebe bilden aus, so die die allgemeine Einschätzung. Um diese Situation zu lindern, und außerdem ein gutes Vorbild zu sein, stellt die Bundesagentur für Arbeit zum 1. September 1700 neue Lehrlinge ein, das sind mehr als doppelt so viele wie ursprünglich geplant. Durch ihre Bedeutung für den Arbeitsmarkt sah sich die Agentur dazu verpflichtet, zu den ursprünglich geplanten 800 Stellen 900 weitere zur Verfügung zu stellen.

Nach der dreijährigen Lehrzeit werden die Fachkräfte für Arbeitsförderung dann hauptsächlich in der Kundenbetreuung eingesetzt werden. Bearbeitung von Anträgen, die Unterstützung bei der Arbeitssuche oder aber die Vermittlung von Stellen – der Beruf ist sicher vielfältig und interessant.

(Nachricht vom 20.07.2004)


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