LEHRLINGE UND INSOLVENZEN – KEINE ERFOLGSSTORY
Der Alptraum eines jeden Lehrlings: da hat man nach langem Suchen
eine Lehrstelle ergattert, fängt voll Enthusiasmus an – und
dann geht die Firma pleite. Was passiert in einem solchen Fall
mit dem Lehrlingsvertrag? Zunächst einmal kann der Lehrling
versuchen, einen anderen Ausbildungsplatz zu finden, um seine
Lehre fortzusetzen. Dafür muss ihm sein ursprünglicher
Ausbildungsbetrieb schriftlich kündigen. Als Kündigungsgrund
muss die Insolvenz angegeben sein. Kommt der Betrieb dem nicht
nach und setzt die Ausbildung auch nicht weiter fort, kann der
Lehrling von sich aus kündigen. Auf jeden Fall sollte man
sich beim Arbeitsamt melden, um weiterhin Kranken- und Rentenversicherung
weiterlaufen zu lassen – und - falls berechtigt, Arbeitslosengeld
zu erhalten. Auch Insolvenzausfallgeld kann beantragt werden.
Findet ein Lehrling einen neuen Ausbildungsbetrieb, kann dieser
Fördergelder für die weitere Ausbildung erhalten. Somit
soll gerade Berufsanfängern der Einstieg ins Berufsleben
erleichtert werden.
(Nachricht vom 20.07.2004)
(Alle Angaben ohne Gewähr)
KINDERGELD NOCH IN DER AUSBILDUNG?
Verwirrung stiften jedes Jahr wieder Gerüchte über das
Kindergeld: wird dies auch nach dem Schulabschluss weiter bezahlt
oder nicht? Was, wenn das Kind eine Ausbildung beginnt? Oder ein
Studium? Da sich die Regelung hin und wieder ändert, kursieren
die seltsamsten Geschichten. Deshalb stellt die Familienkasse
der Agentur für Arbeit ein für alle mal klar: das Kindergeld
gibt es in jedem Fall bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres.
Für ältere Kinder gilt: Kindergeld gibt es, wenn sich
das Kind in der Ausbildung befindet, das Jahreseinkommen des Kindes
im Jahre 2004 den Betrag von 7680 Euro nicht übersteigt und
das 27. Lebensjahr noch nicht vollendet ist. Befindet sich der
Sprössling zwischen zwei Ausbildungsgängen (z. B. Schule
und Lehre), wird auch weiter ausbezahlt, allerdings nur, wenn
zwischen den beiden Abschnitten nicht mehr als 4 Monate liegen.
Für Kinder, die länger eine Stelle suchen oder auf einen
Ausbildungsplatz warten, wird weiter gezahlt, wenn man die eigenen
Bemühungen zur Suche einer Ausbildungsstelle nachweist oder
wenn man sich beim Arbeitsamt als Arbeitssuchender registriert.
(Nachricht vom 20.07.2004)
BUNDESAGENTUR FÜR ARBEIT SCHAFFT AUSBILDUNGSPLÄTZE
Groß ist das Gejammer und hitzig die Diskussion über
die Ausbildungsmisere in Deutschland. Zu wenig Lehrstellen gibt
es, zu wenig Betriebe bilden aus, so die die allgemeine Einschätzung.
Um diese Situation zu lindern, und außerdem ein gutes Vorbild
zu sein, stellt die Bundesagentur für Arbeit zum 1. September
1700 neue Lehrlinge ein, das sind mehr als doppelt so viele wie
ursprünglich geplant. Durch ihre Bedeutung für den Arbeitsmarkt
sah sich die Agentur dazu verpflichtet, zu den ursprünglich
geplanten 800 Stellen 900 weitere zur Verfügung zu stellen.
Nach der dreijährigen Lehrzeit werden die Fachkräfte für
Arbeitsförderung dann hauptsächlich in der Kundenbetreuung
eingesetzt werden. Bearbeitung von Anträgen, die Unterstützung
bei der Arbeitssuche oder aber die Vermittlung von Stellen – der
Beruf ist sicher vielfältig und interessant.
(Nachricht vom 20.07.2004)
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