FORTBILDUNG UND LEBENSLANGES LERNEN
Die Stichwörter “Informationsgesellschaft”, “Lebenslanges
Lernen”, “berufliche Weiterbildung” und “Vorsprung
durch Wissen” sind momentan in aller Munde, wenn es darum geht,
wie Deutschland wirtschaftlich wieder besser dastehen könnte. Egal
ob sich hinter diesen Schlagwörtern nun hohle Phrasen von Politikern
verbergen oder nicht, eines ist sicher: heutzutage ist eine hohe Qualifizierung
zwar kein Garant für eine Arbeit, aber ohne die Bereitschaft, sich
weiter zu bilden hat man keine Chance mehr, einen guten Job zu ergattern.
Fortbildung heißt das Zauberwort, das der Schlüssel zu mehr
Erfolg sein soll. Und weil diese so wichtig ist, wird sie auch kräftig
gefördert – von Arbeitgebern, den Bundesländern, der
Bundesregierung und der EU. Natürlich fallen die Arten der Förderung
und die Vorraussetzungen für eine Förderung unterschiedlich
aus, aber wichtig ist: man kann und sollte unbedingt diese Angebote
nutzen, um sich Fortbildungen, zumindest teilweise, finanzieren zu lassen.
Arbeitgeber
Arbeitgeber fördern in der Regel berufsbezogene Fortbildungen,
also Kurse, in denen technisches Wissen vermittelt wird oder
aber den Besuch einer Konferenz, auf der die neuesten Erkenntnisse
eines bestimmten Gebietes vorgestellt und diskutiert werden.
Die Höhe der Förderung hängt dabei vom Arbeitgeber
ab. Der Besuch einer Fortbildung kann auch oft von den Angestellten
vorgeschlagen werden, so dass man Einfluss darauf hat, wo man
hingeschickt wird.
Arbeitgeber bilden ihre Mitarbeiter natürlich nicht aus
lauter Nettigkeit fort. Sie wollen hoch qualifizierte Angestellte,
die nach einer Fortbildung dem Betrieb für einen längeren
Zeitraum erhalten bleiben. Deshalb sind oft Rückzahlungsklauseln
in Fortbildungsverträgen eingebaut, die festlegen, wie
lange dieser Zeitraum ist. Verlässt man vor Ende dieses
Zeitraums das Unternehmen, muss die Fortbildung zurückgezahlt
werden, zumindest anteilig. Dies gilt jedoch nicht bei einer
betriebsbedingten Kündigung durch den Arbeitgeber. In diesem
Fall muss der Arbeitnehmer gar nicht zurückzahlen. Im Übrigen
verringern sich die Rückzahlungen, je länger die Fortbildung
zurückliegt. Ist z.B. vereinbart, dass der Arbeitnehmer
nach der Fortbildung noch mindestens 12 Monate bei der Firma
bleiben soll, kündigt aber nach 10 Monaten, muss er nur
noch 2/12 der Summe zurückzahlen – die übrigen
10/12 wurden schon “abgearbeitet”. Die maximale
Bindung liegt übrigens bei 3 Jahren, längere Bindungszeiten
sind nur in sehr seltenen Ausnahmefällen möglich.
Bundesländer und Bundesregierung
Die Förderung der Bundesländer variiert, doch allgemein
kann man sagen, dass berufsbezogene Fortbildung gefördert
wird. Dies bezieht sich sowohl auf die Angestellten, die einen
Zuschuss zur Fortbildung erhalten möchten, als auch auf
die Institutionen, die die Fortbildung durchführen. Diese
Institutionen müssen ihren Sitz in dem jeweiligen Bundesland
haben, in dem sie Förderung beantragen.
Durch die Förderung soll nicht nur Angestellten geholfen
werden, sondern auch Langzeitarbeitslosen bzw. arbeitslosen
Absolventen von Ausbildungen aller Art, denen der Einstieg in
das Berufsleben erleichtert werden soll. Das Land Thüringen
beispielsweise hat das Programm “Zweite Karriere zur Förderung
der Berufsvorbereitung und Fortbildung” ins Leben gerufen,
das sich auf technische und naturwissenschaftliche Berufe konzentriert.
Dabei werden die Arbeitslosen individuell und die Institution
gefördert, bei der die Fortbildung erfolgen soll. Mit dem
Arbeitgeber wird zusammengearbeitet, um die Menschen zu finden,
die gezielt gefördert werden sollen, so dass im Anschluss
eine vom Arbeitsamt geförderte Anstellung im Betrieb erfolgt.
Die Arbeitgeber können sich mit Hilfe dieses Programms
ihre Angestellten sozusagen selber schnitzen und zielorientiert
ausbilden. Ähnliche Programme gibt es in allen Bundesländern,
die Maßnahmen werden auch von der EU gefördert. Dies
hier im Detail darzustellen, würde jedoch den Rahmen dieses
Artikels sprengen.
Europäische Union
Die Europäische Union hat es sich zum Ziel gesetzt, in
den Mitgliedsländern eine dynamische wissensbasierte Gesellschaft
zu schaffen, die allen anderen Wirtschaftsräumen den Rang
abläuft. Dazu werden, neben der Hochschulausbildung, besonders
die Berufsbildung gefördert. Während universitäre
Austauschprogramme mittlerweile gang und gäbe sind, lässt
dies bei der Berufsausbildung noch zu wünschen übrig.
Zu unsicher sind sich Lehrlinge und Chefs über die unterschiedlichen
Abschlüsse, weshalb während der Ausbildung ein Austausch
bisher selten stattfand. Dies möchte die Union ändern,
indem sie auch für Lehrlinge ein Austauschprogramm gestartet
hat, wodurch junge Leute die heute so wichtigen Auslandserfahrungen
sammeln sollen.
So wurde z.B. der Europass-Berufsbildung definiert, in dem
Arbeitserfahrungen in anderen Ländern vermerkt werden und
der Arbeitnehmer somit ein offizielles Dokument hat, das diese
Erfahrungen festhält. Damit kann ein potentieller Arbeitgeber
sofort sehen, wo der Bewerber schon gearbeitet hat, ohne sich
durch fremdsprachige Zeugnisse zu wühlen. Weiterhin gibt
es bereits seit 1994 das Leonardo Da Vinci Programm, das länderübergreifend
Maßnahmen zur Verbesserung der Aus- und Fortbildung unterstützt
und fördert. Über dieses Programm werden auch Austauschprogramme
organisiert und finanziell unterstützt.
Es gibt vielfältige Möglichkeiten, sich im In- oder
Ausland fortzubilden, ohne gleich daran pleite zu gehen. A und
O sind hier, wie oft, Informationen über das Was, Wo, Wie
viel und Wann – am besten, Sie lassen sich einmal im Arbeitsamt
beraten oder nutzen diese Seiten, um sich über die Welt
der Fortbildung zu informieren.
(Alle Angaben ohne Gewähr)
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