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Fortbildung

FORTBILDUNG UND LEBENSLANGES LERNEN

Die Stichwörter “Informationsgesellschaft”, “Lebenslanges Lernen”, “berufliche Weiterbildung” und “Vorsprung durch Wissen” sind momentan in aller Munde, wenn es darum geht, wie Deutschland wirtschaftlich wieder besser dastehen könnte. Egal ob sich hinter diesen Schlagwörtern nun hohle Phrasen von Politikern verbergen oder nicht, eines ist sicher: heutzutage ist eine hohe Qualifizierung zwar kein Garant für eine Arbeit, aber ohne die Bereitschaft, sich weiter zu bilden hat man keine Chance mehr, einen guten Job zu ergattern. Fortbildung heißt das Zauberwort, das der Schlüssel zu mehr Erfolg sein soll. Und weil diese so wichtig ist, wird sie auch kräftig gefördert – von Arbeitgebern, den Bundesländern, der Bundesregierung und der EU. Natürlich fallen die Arten der Förderung und die Vorraussetzungen für eine Förderung unterschiedlich aus, aber wichtig ist: man kann und sollte unbedingt diese Angebote nutzen, um sich Fortbildungen, zumindest teilweise, finanzieren zu lassen.

Arbeitgeber
Arbeitgeber fördern in der Regel berufsbezogene Fortbildungen, also Kurse, in denen technisches Wissen vermittelt wird oder aber den Besuch einer Konferenz, auf der die neuesten Erkenntnisse eines bestimmten Gebietes vorgestellt und diskutiert werden. Die Höhe der Förderung hängt dabei vom Arbeitgeber ab. Der Besuch einer Fortbildung kann auch oft von den Angestellten vorgeschlagen werden, so dass man Einfluss darauf hat, wo man hingeschickt wird.

Arbeitgeber bilden ihre Mitarbeiter natürlich nicht aus lauter Nettigkeit fort. Sie wollen hoch qualifizierte Angestellte, die nach einer Fortbildung dem Betrieb für einen längeren Zeitraum erhalten bleiben. Deshalb sind oft Rückzahlungsklauseln in Fortbildungsverträgen eingebaut, die festlegen, wie lange dieser Zeitraum ist. Verlässt man vor Ende dieses Zeitraums das Unternehmen, muss die Fortbildung zurückgezahlt werden, zumindest anteilig. Dies gilt jedoch nicht bei einer betriebsbedingten Kündigung durch den Arbeitgeber. In diesem Fall muss der Arbeitnehmer gar nicht zurückzahlen. Im Übrigen verringern sich die Rückzahlungen, je länger die Fortbildung zurückliegt. Ist z.B. vereinbart, dass der Arbeitnehmer nach der Fortbildung noch mindestens 12 Monate bei der Firma bleiben soll, kündigt aber nach 10 Monaten, muss er nur noch 2/12 der Summe zurückzahlen – die übrigen 10/12 wurden schon “abgearbeitet”. Die maximale Bindung liegt übrigens bei 3 Jahren, längere Bindungszeiten sind nur in sehr seltenen Ausnahmefällen möglich.

Bundesländer und Bundesregierung
Die Förderung der Bundesländer variiert, doch allgemein kann man sagen, dass berufsbezogene Fortbildung gefördert wird. Dies bezieht sich sowohl auf die Angestellten, die einen Zuschuss zur Fortbildung erhalten möchten, als auch auf die Institutionen, die die Fortbildung durchführen. Diese Institutionen müssen ihren Sitz in dem jeweiligen Bundesland haben, in dem sie Förderung beantragen.

Durch die Förderung soll nicht nur Angestellten geholfen werden, sondern auch Langzeitarbeitslosen bzw. arbeitslosen Absolventen von Ausbildungen aller Art, denen der Einstieg in das Berufsleben erleichtert werden soll. Das Land Thüringen beispielsweise hat das Programm “Zweite Karriere zur Förderung der Berufsvorbereitung und Fortbildung” ins Leben gerufen, das sich auf technische und naturwissenschaftliche Berufe konzentriert. Dabei werden die Arbeitslosen individuell und die Institution gefördert, bei der die Fortbildung erfolgen soll. Mit dem Arbeitgeber wird zusammengearbeitet, um die Menschen zu finden, die gezielt gefördert werden sollen, so dass im Anschluss eine vom Arbeitsamt geförderte Anstellung im Betrieb erfolgt. Die Arbeitgeber können sich mit Hilfe dieses Programms ihre Angestellten sozusagen selber schnitzen und zielorientiert ausbilden. Ähnliche Programme gibt es in allen Bundesländern, die Maßnahmen werden auch von der EU gefördert. Dies hier im Detail darzustellen, würde jedoch den Rahmen dieses Artikels sprengen.

Europäische Union
Die Europäische Union hat es sich zum Ziel gesetzt, in den Mitgliedsländern eine dynamische wissensbasierte Gesellschaft zu schaffen, die allen anderen Wirtschaftsräumen den Rang abläuft. Dazu werden, neben der Hochschulausbildung, besonders die Berufsbildung gefördert. Während universitäre Austauschprogramme mittlerweile gang und gäbe sind, lässt dies bei der Berufsausbildung noch zu wünschen übrig. Zu unsicher sind sich Lehrlinge und Chefs über die unterschiedlichen Abschlüsse, weshalb während der Ausbildung ein Austausch bisher selten stattfand. Dies möchte die Union ändern, indem sie auch für Lehrlinge ein Austauschprogramm gestartet hat, wodurch junge Leute die heute so wichtigen Auslandserfahrungen sammeln sollen.

So wurde z.B. der Europass-Berufsbildung definiert, in dem Arbeitserfahrungen in anderen Ländern vermerkt werden und der Arbeitnehmer somit ein offizielles Dokument hat, das diese Erfahrungen festhält. Damit kann ein potentieller Arbeitgeber sofort sehen, wo der Bewerber schon gearbeitet hat, ohne sich durch fremdsprachige Zeugnisse zu wühlen. Weiterhin gibt es bereits seit 1994 das Leonardo Da Vinci Programm, das länderübergreifend Maßnahmen zur Verbesserung der Aus- und Fortbildung unterstützt und fördert. Über dieses Programm werden auch Austauschprogramme organisiert und finanziell unterstützt.

Es gibt vielfältige Möglichkeiten, sich im In- oder Ausland fortzubilden, ohne gleich daran pleite zu gehen. A und O sind hier, wie oft, Informationen über das Was, Wo, Wie viel und Wann – am besten, Sie lassen sich einmal im Arbeitsamt beraten oder nutzen diese Seiten, um sich über die Welt der Fortbildung zu informieren.

(Alle Angaben ohne Gewähr)


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