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Waschmaschinen

OFFENER WASSERHAHN AN WASCHMASCHINE GROB FAHRLÄSSIG

Das Oberlandesgericht Oldenburg hat jetzt entschieden, dass es grob fahrlässig ist, wenn der Wasserhahn einer Waschmaschine ohne Schutzvorrichtung offen gelassen wird. Grundlage für den Richterspruch war die Klage eines Geschädigten, welcher durch die selbst angeschlossene Waschmaschine des Beklagten einen Wasserschaden erlitt. Der Beklagte hatte den Wasserschlauch an einem Wasserhahn ohne zusätzliche Sicherungen angebracht. Nach sechs Jahren entstand auf Grund der mangelhaften Sicherung dann ein Wasserschaden. Nach Ansicht des Gerichtes hat sich der Beklagte grob fahrlässig verhalten. Die geforderte Versicherungssumme von 5.000 Euro muss er zahlen.

(Nachricht vom 20.05.2004)

(Alle Angaben ohne Gewähr)


WERBEKLASSIKER FÜR WASCHMASCHINEN VERABSCHIEDET

Einer der berühmtesten Werbesprüche der Nachkriegszeit ist jetzt Geschichte. 50 Jahre lang wurde mit dem Slogan \"Bauknecht weiß, was Frauen wünschen\" geworben. Aber jetzt war die Entscheidung für die Firma anscheinend überfällig, auf ein anderes Zugpferd zu setzen.

Der vom damaligen Chef Walter Rübsam aus einer Laune heraus erfundene Spruch verkörperte das Gefühl seiner Zeit. Waschmaschinen und andere Geräte sollten der Hausfrau von damals Arbeit abnehmen.
Heutzutage lässt sich eine solch klare Rollenverteilung nicht mehr kommunizieren. Stattdessen bietet die Firma jetzt den Service spezieller Waschkurse für Männer an. Hier soll der Mann von heute den richtigen Umgang mit der Waschmaschine lernen.

(Nachricht vom 07.06.2004)


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