OFFENER WASSERHAHN AN WASCHMASCHINE GROB FAHRLÄSSIG
Das Oberlandesgericht Oldenburg hat jetzt entschieden, dass es
grob fahrlässig ist, wenn der Wasserhahn einer Waschmaschine
ohne Schutzvorrichtung offen gelassen wird. Grundlage für
den Richterspruch war die Klage eines Geschädigten, welcher
durch die selbst angeschlossene Waschmaschine des Beklagten einen
Wasserschaden erlitt. Der Beklagte hatte den Wasserschlauch an
einem Wasserhahn ohne zusätzliche Sicherungen angebracht.
Nach sechs Jahren entstand auf Grund der mangelhaften Sicherung
dann ein Wasserschaden. Nach Ansicht des Gerichtes hat sich der
Beklagte grob fahrlässig verhalten. Die geforderte Versicherungssumme
von 5.000 Euro muss er zahlen.
(Nachricht vom 20.05.2004)
(Alle Angaben ohne Gewähr)
WERBEKLASSIKER FÜR WASCHMASCHINEN VERABSCHIEDET
Einer der berühmtesten Werbesprüche der Nachkriegszeit
ist jetzt Geschichte. 50 Jahre lang wurde mit dem Slogan \"Bauknecht
weiß, was Frauen wünschen\" geworben. Aber jetzt
war die Entscheidung für die Firma anscheinend überfällig,
auf ein anderes Zugpferd zu setzen.
Der vom damaligen Chef Walter Rübsam aus einer Laune heraus
erfundene Spruch verkörperte das Gefühl seiner Zeit. Waschmaschinen
und andere Geräte sollten der Hausfrau von damals Arbeit abnehmen.
Heutzutage lässt sich eine solch klare Rollenverteilung nicht
mehr kommunizieren. Stattdessen bietet die Firma jetzt den Service
spezieller Waschkurse für Männer an. Hier soll der Mann
von heute den richtigen Umgang mit der Waschmaschine lernen.
(Nachricht vom 07.06.2004)
|