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Geldanlage

BEI NIGERIA-BRIEFEN VORSICHT GEBOTEN

Nigerianische Betrügerbanden verschicken seit Mitte der Achtziger Jahre an deutsche Unternehmen und Privatpersonen Briefe, Faxe und E-Mails, in denen Sie den Empfängern dubiose Geschäftvorschläge unterbreiten mit denen sich angeblich hohe Provisionen erwirtschaften lassen sollen. Dabei handelt es sich in den meisten Fällen um die Unterstützung bei Geldtransfers in Millionenhöhe. In der Vergangenheit wurden dabei immer wieder Betriebe und Privatpersonen um ihre finanzielle Investition betrogen – sie sahen ihr Geld nie wieder, geschweige denn die zugesicherte Provision. Die deutschen Landeskriminalämter warnen daher erneut vor solchen Rundschreiben.

(Nachricht vom 16.01.2004)

(Alle Angaben ohne Gewähr)


RUSSLAND-AKTIEN BEDÜRFEN DER GRÜNDLICHEN PRÜFUNG

Anleger, die in Osteuropa-Fonds investieren möchten, sollten sichergehen, dass sie nicht zu viele Russland-Aktien mitkaufen. Experten begründen diese Warnung mit der Tatsache, dass Russland in nächster Zeit nicht der EU beitreten werde. Daher bleibt die Zukunft der russischen Wirtschaft zunächst noch ungewiss. Allgemein empfehlen Analysten im Zusammenhang mit Osteuropa-Fonds darauf zu achten, Aktien von osteuropäischen Reformstaaten in das Depot aufzunehmen. Reformstaaten sind solche, die der EU bereits beigetreten sind oder es in Kürze tun werden.

(Nachricht vom 16.01.2004)


LEBENSVERSICHERUNGEN SENKEN GARANTIEZINS

Wer nach dem 01.Januar 2004 in Deutschland eine Lebensversicherung abgeschlossen hat, darf sich ärgern. Denn die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BAFin) hat einen maximalen Garantiezins von 2,75 Prozent bei allen deutschen Lebensversicherungs-Anbietern vorgegeben. Daher können sich Versicherungsnehmer, die noch vor 2004 eine Lebensversicherung abgeschlossen haben, glücklich schätzen. Denn sie bekommen den bei Vertragsabschluss zugesicherten Garantiezins. Doch damit nicht genug: Experten rechnen damit, dass das sogenannte Steuerprivileg von Lebensversicherungen im Jahr 2005 wegfallen könnte. Bei dem Steuerprivileg handelt es sich um die Steuerbefreiung von Lebens- und Rentenversicherungen, die in Kraft tritt, wenn eine Mindestlaufzeit von 12 Jahren vereinbart und fünf Jahre lang Beiträge entrichtet wurden und ein Todesfallschutz von 60 Prozent besteht.

(Nachricht vom 16.01.2004)


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