ZDF VERRINGERT DIE ANZAHL DER GEWINNSPIELE
Im Rahmen einer neuen Selbstverpflichtung, die den Umfang von
Schleichwerbung eindämmen soll, verringert das ZDF die Anzahl
seiner Gewinnspiele sowie die kostenpflichtigen 0190-Rufnummern
für Zuschaueranrufe. Auch Werbepartner sollen in Zukunft öffentlich
besser kenntlich gemacht werden. Die Kooperation mit t-online
auf der Nachrichtenseite heute.t-online.de soll am Ende des Jahres
eingestellt werden. Die neue Regelung war mit dem deutschen Fernsehrat
abgestimmt worden und soll ab Oktober in Kraft treten.
Grund für diese Maßnahmen war die öffentliche
Kritik über die zunehmende Finanzierung des öffentlichen-rechtlichen
Senders durch die Kooperation mit Wirtschaftsunternehmen. Es
wird geschätzt, dass das ZDF durch die Kooperation mit
Unternehmen und Gewinnspielen in den vergangenen Jahren über
20 Millionen Euro eingenommen hat. Die fehlenden Einnahmen will
der Sender jetzt durch Einsparmassnahmen ausgleichen. Allerdings
wolle das ZDF die Zusammenarbeit mit der Wirtschaft nicht vollständig
aufkündigen, erklärte ZDF-Intendant Markus Schächter
am Freitag in Berlin. Vor allem die Kooperation mit der Musikindustrie
werde man beibehalten.
(Nachricht vom 09.07.2004)
(Alle Angaben ohne Gewähr)
AUSLÄNDISCHE GEWINNSPIELE IN DEUTSCHLAND ERLAUBT
Lotteriegesellschaften, die ihren Sitz in einem EU-Land haben
und dort zugelassen sind, dürfen in Deutschland nicht länger
verboten werden. Dies hat das Landgericht München I nun
festgelegt. In dem Streitfall hatte ein österreichisches
Unternehmen geklagt, dass seine Wetten über Internet auch
deutschen Spielern angeboten wurden. Die Einzahlung der Spieleinsätze
und die Gewinnauszahlungen waren über eine deutsche Bank
erfolgt. Durch einen Beschluss des Münchener Amtsgerichts
waren die Gelder beschlagnahmt worden.
Das Landgericht befand nun, dass einem europäischen Anbieter
die Erlaubnis, seine Spiele in Deutschland anzubieten, nicht entzogen
werden können, wenn dieser dafür eine Genehmigung im eigenen
Land erhalten hat. In Ausnahmefällen kann das Landesrecht dem
EU-Recht übergeordnet werden, wie zum Beispiel bei der Eindämmung
der Spielsucht. In diesem Fall sah das Landgericht jedoch keinen zwingenden
Grund, das deutsche Recht vorzuziehen.
(Nachricht vom 16.07.2004)
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