aalloo
Verzeichnis
Auto & Motorrad Dating Foto & Video Mode Sport & Freizeit
Baby & Kind Elektrogeräte Haus & Garten Musik Telekommunikation
Bücher Essen & Trinken Immobilien Reisen TV, DVD & HiFi
Büro Filme Kosmetik Software Sonstiges
Computer Finanzen Kultur Spielzeug
Kategorie Finanzen > Gewinnspiele
Sie befinden sich im Bereich: Home >

Finanzen

 > 

Gewinnspiele

ZDF VERRINGERT DIE ANZAHL DER GEWINNSPIELE

Im Rahmen einer neuen Selbstverpflichtung, die den Umfang von Schleichwerbung eindämmen soll, verringert das ZDF die Anzahl seiner Gewinnspiele sowie die kostenpflichtigen 0190-Rufnummern für Zuschaueranrufe. Auch Werbepartner sollen in Zukunft öffentlich besser kenntlich gemacht werden. Die Kooperation mit t-online auf der Nachrichtenseite heute.t-online.de soll am Ende des Jahres eingestellt werden. Die neue Regelung war mit dem deutschen Fernsehrat abgestimmt worden und soll ab Oktober in Kraft treten.

Grund für diese Maßnahmen war die öffentliche Kritik über die zunehmende Finanzierung des öffentlichen-rechtlichen Senders durch die Kooperation mit Wirtschaftsunternehmen. Es wird geschätzt, dass das ZDF durch die Kooperation mit Unternehmen und Gewinnspielen in den vergangenen Jahren über 20 Millionen Euro eingenommen hat. Die fehlenden Einnahmen will der Sender jetzt durch Einsparmassnahmen ausgleichen. Allerdings wolle das ZDF die Zusammenarbeit mit der Wirtschaft nicht vollständig aufkündigen, erklärte ZDF-Intendant Markus Schächter am Freitag in Berlin. Vor allem die Kooperation mit der Musikindustrie werde man beibehalten.

(Nachricht vom 09.07.2004)

(Alle Angaben ohne Gewähr)


AUSLÄNDISCHE GEWINNSPIELE IN DEUTSCHLAND ERLAUBT

Lotteriegesellschaften, die ihren Sitz in einem EU-Land haben und dort zugelassen sind, dürfen in Deutschland nicht länger verboten werden. Dies hat das Landgericht München I nun festgelegt. In dem Streitfall hatte ein österreichisches Unternehmen geklagt, dass seine Wetten über Internet auch deutschen Spielern angeboten wurden. Die Einzahlung der Spieleinsätze und die Gewinnauszahlungen waren über eine deutsche Bank erfolgt. Durch einen Beschluss des Münchener Amtsgerichts waren die Gelder beschlagnahmt worden.

Das Landgericht befand nun, dass einem europäischen Anbieter die Erlaubnis, seine Spiele in Deutschland anzubieten, nicht entzogen werden können, wenn dieser dafür eine Genehmigung im eigenen Land erhalten hat. In Ausnahmefällen kann das Landesrecht dem EU-Recht übergeordnet werden, wie zum Beispiel bei der Eindämmung der Spielsucht. In diesem Fall sah das Landgericht jedoch keinen zwingenden Grund, das deutsche Recht vorzuziehen.

(Nachricht vom 16.07.2004)


Impressum / Haftungsausschluss