ÖSTERREICHISCHE VERSICHERUNGEN RECHNEN IN DEN KOMMENDEN JAHREN MIT ERHÖHTEM SCHMERZENSGELD
Hier sollten Hausbesitzer hellhörig werden. Bei Unfällen
im Zusammenhang mit einer versäumten Räum- und Streupflicht
springt in den meisten Fällen die Haftpflichtversicherung
ein und kommt für den Schaden auf, es sei denn, Vorsatz
kann nachgewiesen werden. So auch in dem Fall eines Berliner
Hausbesitzers, der von einer Rentnerin verklagt wurde, die vor
der Einfahrt der Villa in Berlin Dahlem auf eisigem Untergrund
ausrutschte und sich das Handgelenk brach. Die Haftpflichtversicherung
des Berliners kam für den Schaden und das Schmerzensgeld
auf, da in diesem Fall kein Vorsatz nachgewiesen werden konnte.
(Angaben ohne Gewähr)
(Nachricht vom 10.01.2004)
VERSICHERUNGSBRANCHE BEI ARBEITSLOSIGKEIT IM AUFSCHWUNG
Die Schweiz verzeichnet gegen Ende 2003 zum ersten Mal seit fünfeinhalb
Jahren wieder eine angestiegene Arbeitslosenquote von 4,0 Prozent.
Besonders betroffen sind Bau- und Gastgewerbe. Im Baugewerbe beispielsweise
stieg die Arbeitslosigkeit um 16,6 Prozent, im Gastgewerbe betrug
die Anstiegsquote 6,2 Prozent.
Als Ausnahme und daher besonders positiv ist in diesem Zusammenhang
die Entwicklung innerhalb der Versicherungsbranche zu bewerten:
die Schweizer Versicherer gehören zu den wenigen Branchen,
die bei der Arbeitslosenquote eine rückläufige Entwicklung
erleben. Um 0,4 Prozent nahm die Arbeitslosigkeit im zweiten
Halbjahr des Jahres 2003 ab.
(Nachricht vom 15.12.2003)
KFZ-HAFTPFLICHTRICHTLINIEN NACH EU-STANDARD WAHRSCHEINLICH AB 2006 IN KRAFT
In den neuen EU-weiten Bestimmungen stehen vor allem Schadenersatzansprüche
von Unfallopfern im Vordergrund. Diese sollen in erheblichem Maße
angehoben werden. Bei der Entschädigung von Unfallopfern beispielsweise
einigten sich die Wirtschaftsminister auf einen Mindestsatz von
1 Million anstelle der bisherigen 400.000 Euro. Optional haben EU-Mitgliedstaaten
die Option, den Mindestsatz auf 5 Millionen Euro aufzustocken.
Die neuen KFZ-Haftpflichtregelungen sollen voraussichtlich im April
2004 verabschiedet werden. Die EU-Mitgliedstaaten haben dann 2 Jahre,
also bis Anfang 2006 Zeit, die neuen Bestimmungen an ihre nationalen
Vorschriften zur KFZ-Haftung anzupassen.
(Nachricht vom 15.12.2003)
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