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Kategorie Finanzen > Haftpflichtversicherung
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Haftpflichtversicherung

ÖSTERREICHISCHE VERSICHERUNGEN RECHNEN IN DEN KOMMENDEN JAHREN MIT ERHÖHTEM SCHMERZENSGELD

Hier sollten Hausbesitzer hellhörig werden. Bei Unfällen im Zusammenhang mit einer versäumten Räum- und Streupflicht springt in den meisten Fällen die Haftpflichtversicherung ein und kommt für den Schaden auf, es sei denn, Vorsatz kann nachgewiesen werden. So auch in dem Fall eines Berliner Hausbesitzers, der von einer Rentnerin verklagt wurde, die vor der Einfahrt der Villa in Berlin Dahlem auf eisigem Untergrund ausrutschte und sich das Handgelenk brach. Die Haftpflichtversicherung des Berliners kam für den Schaden und das Schmerzensgeld auf, da in diesem Fall kein Vorsatz nachgewiesen werden konnte.

(Angaben ohne Gewähr)

(Nachricht vom 10.01.2004)


VERSICHERUNGSBRANCHE BEI ARBEITSLOSIGKEIT IM AUFSCHWUNG

Die Schweiz verzeichnet gegen Ende 2003 zum ersten Mal seit fünfeinhalb Jahren wieder eine angestiegene Arbeitslosenquote von 4,0 Prozent. Besonders betroffen sind Bau- und Gastgewerbe. Im Baugewerbe beispielsweise stieg die Arbeitslosigkeit um 16,6 Prozent, im Gastgewerbe betrug die Anstiegsquote 6,2 Prozent.

Als Ausnahme und daher besonders positiv ist in diesem Zusammenhang die Entwicklung innerhalb der Versicherungsbranche zu bewerten: die Schweizer Versicherer gehören zu den wenigen Branchen, die bei der Arbeitslosenquote eine rückläufige Entwicklung erleben. Um 0,4 Prozent nahm die Arbeitslosigkeit im zweiten Halbjahr des Jahres 2003 ab.

(Nachricht vom 15.12.2003)


KFZ-HAFTPFLICHTRICHTLINIEN NACH EU-STANDARD WAHRSCHEINLICH AB 2006 IN KRAFT

In den neuen EU-weiten Bestimmungen stehen vor allem Schadenersatzansprüche von Unfallopfern im Vordergrund. Diese sollen in erheblichem Maße angehoben werden. Bei der Entschädigung von Unfallopfern beispielsweise einigten sich die Wirtschaftsminister auf einen Mindestsatz von 1 Million anstelle der bisherigen 400.000 Euro. Optional haben EU-Mitgliedstaaten die Option, den Mindestsatz auf 5 Millionen Euro aufzustocken.

Die neuen KFZ-Haftpflichtregelungen sollen voraussichtlich im April 2004 verabschiedet werden. Die EU-Mitgliedstaaten haben dann 2 Jahre, also bis Anfang 2006 Zeit, die neuen Bestimmungen an ihre nationalen Vorschriften zur KFZ-Haftung anzupassen.

(Nachricht vom 15.12.2003)


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