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Hundehaftpflicht

HUNDESCHULE ALS GEFAHRENMINDERUNG

Wer die Gefahr mindern will, dass sein Hund irgendwo einen Schaden anrichtet, kann zumindest einen kleinen Beitrag dazu beitragen, indem er mit seinem Hund in eine Hundeschule geht. Eine wirkliche Garantie für tadelloses Verhalten des Hundes ist dies allerdings nicht, denn auch der wohlerzogenste Hund kann einen Schaden verursachen.

In den letzten Jahren wurden Hundeschulen immer gefragter. Noch vor 30 Jahren wären Hundeschulenbesitzer verhungert, da niemand für seinen Hund soviel Geld ausgegeben hätte. Heute sieht das anders aus: Hundetrainer, -psychologen, -schulen und -vereine bieten vielerorts ihre Dienste an, und es werden immer mehr. Vor der Auswahl einer guten Hundeschule sollten Sie sich über das von Ihnen gewünschte Ziel im Klaren sein. Nur so können Sie am großen Markt der Hundeschulen den für Sie und ihren vierbeinigen Partner geeigneten Trainer finden. Eigentlich kann man die Hundeschulen in zwei Kategorien einteilen.

Zum einen gibt es Hundeschulen, die ausschließlich auf einem großen eingezäunten Platz trainieren. Die Erziehungskurse werden häufig in größeren Gruppen veranstaltet und die Hunde lernen ausschließlich die Grundkommandos. Vorteil eines solchen Trainings ist, dass es meist relativ kostengünstig ist.

Die zweite Kategorie von Hundeschulen trainiert einzelne Hunde auf weitem, uneingezäuntem Gelände. Ihr Hund lernt hier auch, in natürlichen Alltagssituationen zu gehorchen und sich korrekt zu verhalten. Diese Art der Schule ist zwar kostspieliger, bringt aber für den täglichen Umgang mit dem Hund mehr, da die trainierten Situationen wesentlich alltagsbezogener sind.

(Alle Angaben ohne Gewähr)


HUNDEHAFTPFLICHTVERSICHERUNG

Es ist kein Muss und auch kein Luxus, sondern eine sehr empfehlenswerte Vorsichtsmaßnahme, eine Hundehaftpflichtversicherung abzuschließen. Die Hundehalterhaftpflicht ist die Versicherung, die Haltung und Beaufsichtigung von Hunden umfasst. Da Hunde großen Schaden verursachen können, für die sich in allen Fällen die Halter zu verantworten haben, sollte jeder Hundehalter eine solche Versicherung abschließen. Anders als bei der privaten Haftpflicht geht man hier nicht von eigenem Verschulden aus, sondern der Hundehalter haftet auch ohne Einfluss für das Verhalten seines Hundes.

Die wichtigste Bestimmung über die Schadenersatzpflicht regelt § 833 Satz 1 des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB):

„ Wird durch ein Tier ein Mensch getötet oder der Körper oder die Gesundheit eines Menschen verletzt oder eine Sache beschädigt, so ist derjenige, welcher das Tier hält, verpflichtet, dem Verletzten den daraus entstehenden Schaden zu ersetzen“.

Da die Haftung in der Höhe nicht begrenzt ist, muss der gesamte angerichtete Schaden ersetzt werden.

Bespiele für solche Schäden

  • Der Briefträger wird vom Hund gebissen

  • Ihr Hund rennt über eine Straße und verschuldet dadurch einen Verkehrsunfall.

  • Ihr Hund beißt ein anderes Tier

  • Sie sind bei Freunden zu Besuch und Ihr mitgebrachter Hund zerstört einen Gegenstand
Falls Sie einen Kampfhund besitzen, sollten Sie eine gesonderte Versicherung abschließen, die eine höhere Schadenssumme umfasst. Als Kampfhunde gelten: American Staffordshire Terrier, Bullterrier, Dogge, englische Dogge, Bulldogge, Bordeaux-Dogge, Dogo Argentino, Fila Brasiliero, Mastiff, Bullmastiff, argent. Mastiff, Mastino, Napoletano, Mastino Espanol, Molosser, Pitbullterrier, Tosa Inu, Bandog, Rodesian Ridgeback, Rottweiler, Owtscharka.

Wer mehrere Versicherungen bei einer Versicherung hat, kann einen Rabatt bekommen, zum Beispiel durch eine Kombination von Privat- und Hundehaftpflicht. Automatisch wird diese allerdings nicht angeboten.
Sie müssen ihren Versicherungsvertreter gezielt danach fragen. Jährliche Zahlungsweise senkt den Jahresbeitrag, was immerhin bis zu 5 Prozent ausmachen kann.

Ein Abschluss für mehrere Jahre wirkt sich ebenfalls positiv aus. Manche Gesellschaften räumen einen Rabatt von 10 Prozent auf die jährliche Summe ein. Eine Eigenbeteiligung im Schadensfall kann die Summe deutlich reduzieren. Für Züchter empfiehlt sich eine Zwingerhaftpflicht-Versicherung, bei der die Stammhunde mit den Welpen unter drei Monaten versichert sind.


Impressum / Haftungsausschluss