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Kategorie Finanzen > Hundehaftpflicht
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Hundehaftpflicht

KAMPFHUNDEREGELUNG IM SAARLAND

Nach der Verordnung im Saarland ist das Halten von American Staffordshire Terriern, Staffordshire Bullterriern sowie American Pit Bull Terriern nur ausnahmsweise und nach Sachkundenachweis durch den Halter sowie nach einem Charaktertest für den Hund gestattet. Anders als in anderen Bundesländern hält die saarländische Kampfhundeverordnung, die bereits seit vier Jahren besteht, einer juristischen Prüfung stand. Die Saarländischen Bestimmungen dienen sowohl dem Interesse der Allgemeinheit auf wirksamen Schutz vor gefährlichen Hunden, wie auch den Interessen der Hundehalter und des Tierschutzes.

(Nachricht vom 24.05.2004)

(Alle Angaben ohne Gewähr)


PASS FÜR HUNDE UND KATZEN

Ab Juli 2004 müssen Hunde und Katzen im Besitz eines Heimtierpasses sein, wenn sie innerhalb der EU mit auf Reisen genommen werden. Dieser Pass ersetzt in Zukunft den internationalen Impfausweis. Generell müssen Tierhalter mit Schwierigkeiten rechnen, wenn sie demnächst ohne Heimtierpass, aber mit Tier innerhalb der EU-Grenzen unterwegs sind. Im schlimmsten Fall kann das Haustier in Quarantäne genommen werden, womit der Urlaub für sie beendet wäre. Für die Einreise nach Schweden, Irland und England gelten zudem noch mindestens fünf Jahre lang nationale Zusatzbestimmungen. So wird dort eine Zusatzimpfung gegen den Fuchsbandwurm und Zecken verlangt.

(Nachricht vom 01.06.2004)


HUNDEGEBELL VERBOTEN

Nach Bestimmungen des Mieterbundes darf Hundegebell tagsüber zwischen 08.00 und 13.00 Uhr sowie zwischen 15.00 und 19.00 Uhr höchstens 30 Minuten lang andauern. Gebell, das ständig länger als zehn Minuten am Stück anhält, ist ebenfalls ein Grund zur Klage für die genervten Nachbarn. Ebenfalls für sehr störend wurde das schrille Pfeifen von Papageien befunden. Deshalb dürfen Besitzer ihre lautstarken Vögel grundsätzlich nur von 09.00 bis 12.00 oder zwischen 13.00 und 16.00 Uhr auf der Terrasse in einem Vogelkäfig abstellen - und das insgesamt höchstens eine Stunde pro Tag. Gegen einen Graupapagei, der stundenlang pfeift, kann gerichtlich vorgegangen werden.

(Nachricht vom 04.06.2004)


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