KAMPFHUNDEREGELUNG IM SAARLAND
Nach der Verordnung im Saarland ist das Halten von American Staffordshire
Terriern, Staffordshire Bullterriern sowie American Pit Bull Terriern
nur ausnahmsweise und nach Sachkundenachweis durch den Halter
sowie nach einem Charaktertest für den Hund gestattet. Anders
als in anderen Bundesländern hält die saarländische
Kampfhundeverordnung, die bereits seit vier Jahren besteht, einer
juristischen Prüfung stand. Die Saarländischen Bestimmungen
dienen sowohl dem Interesse der Allgemeinheit auf wirksamen Schutz
vor gefährlichen Hunden, wie auch den Interessen der Hundehalter
und des Tierschutzes.
(Nachricht vom 24.05.2004)
(Alle Angaben ohne Gewähr)
PASS FÜR HUNDE UND KATZEN
Ab Juli 2004 müssen Hunde und Katzen im Besitz eines Heimtierpasses
sein, wenn sie innerhalb der EU mit auf Reisen genommen werden.
Dieser Pass ersetzt in Zukunft den internationalen Impfausweis.
Generell müssen Tierhalter mit Schwierigkeiten rechnen, wenn
sie demnächst ohne Heimtierpass, aber mit Tier innerhalb
der EU-Grenzen unterwegs sind. Im schlimmsten Fall kann das Haustier
in Quarantäne genommen werden, womit der Urlaub für
sie beendet wäre. Für die Einreise nach Schweden, Irland
und England gelten zudem noch mindestens fünf Jahre lang
nationale Zusatzbestimmungen. So wird dort eine Zusatzimpfung
gegen den Fuchsbandwurm und Zecken verlangt.
(Nachricht vom 01.06.2004)
HUNDEGEBELL VERBOTEN
Nach Bestimmungen des Mieterbundes darf Hundegebell tagsüber
zwischen 08.00 und 13.00 Uhr sowie zwischen 15.00 und 19.00 Uhr
höchstens 30 Minuten lang andauern. Gebell, das ständig
länger als zehn Minuten am Stück anhält, ist ebenfalls
ein Grund zur Klage für die genervten Nachbarn. Ebenfalls für
sehr störend wurde das schrille Pfeifen von Papageien befunden.
Deshalb dürfen Besitzer ihre lautstarken Vögel grundsätzlich
nur von 09.00 bis 12.00 oder zwischen 13.00 und 16.00 Uhr auf der
Terrasse in einem Vogelkäfig abstellen - und das insgesamt
höchstens eine Stunde pro Tag. Gegen einen Graupapagei, der
stundenlang pfeift, kann gerichtlich vorgegangen werden.
(Nachricht vom 04.06.2004)
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