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Krankenversicherung

GLOSSAR FÜR PRIVATE KRANKENVERSICHERUNGEN

Ambulante Behandlung
Die Behandlung bei niedergelassenen Ärzten nennt man ambulante Behandlung. Für die Untersuchung und Behandlung von Privatpatienten stellen die Ärzte ihre Rechnungen nach der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ). Die meisten privaten Krankenversicherungen übernehmen die Arztkosten bis zum 3,5fachen Gebührensatz.

Ambulante Psychotherapie
Im Gegensatz zur gesetzlichen Krankenversicherung begrenzen viele privaten Krankenkassen die Anzahl der ambulanten Sitzungen. In der Regel werden nur 20 bis 30 Sitzungen pro Jahr erstattet.

Beamte
Die Angebote von privaten Krankenversicherungen für Beamte orientieren sich daran, welchen Anteil an den Behandlungskosten der Dienstherr im Rahmen der Beihilfe zahlt. Wer die verbleibenden Kosten nicht allein tragen möchte, sollte zusätzlich zum normalen Beihilfetarif einen Beihilfeergänzungstarif abschließen, der die Kosten-Lücke schließt.

Beitragsrückerstattung
Nimmt der Versicherte ein Jahr lang keine Versicherungsleistung in Anspruch, bekommt er einen Teil seiner Beitragszahlungen zurückerstattet. Die Höhe der Rückerstattung variiert bei den Versicherungen.

Heilpraktiker
Die meisten privaten Krankenversicherungen übernehmen die Kosten für eine Behandlung beim Heilpraktiker. Manche Versicherungen legen allerdings Obergrenzen für die Rückerstattung fest.

Krankentagegeld
Das Tagegeld ersetzt das durch Krankheit entfallende Einkommen. Bei Angestellten wird üblicherweise ein Krankentagegeld ab dem 42 Tag vereinbart. Selbständige müssen sich überlegen, ab wann sie sich gegen einen krankheitsbedingten Verdienstausfall absichern müssen.

Krankenversicherung
Die Wahl der Krankenversicherung sollte sich an einem guten Preis-Leistungs-Verhältnis und an der Beitragsentwicklung in der Vergangenheit orientieren. Vor einem Versicherungswechsel sollten unbedingt die Angebote mehrerer privaten Krankenversicherungen miteinander verglichen werden.

Selbstbehalte
Als Faustregel gilt: Je höher der Selbstbehalt, desto niedriger die Beiträge. Angestellte sollten bei ihrer Berechnung allerdings berücksichtigen, dass sich der Arbeitgeber nur an den Beiträgen für die Krankenversicherung beteiligt. Für Selbständige kann sich hoher Selbstbehalt durchaus lohnen.

Tarifwechsel
Wer privat versichert ist, darf innerhalb derselben Versicherungsgesellschaft ohne Gesundheitsprüfung in einen gleichartigen Tarif wechseln. Es kann sich durchaus lohnen, die Versicherung nach beitragsgünstigeren Alternativen zu fragen.

Versicherungsschutz
Der Versicherungsschutz besteht üblicherweise aus vier Elementen: Ambulant-, Stationär-, Zahn- und Krankentagegeldtarif.

Versicherungswechsel
Der Wechsel von der gesetzlichen in die private Krankenkasse sollte wohlüberlegt sein, da es in der Regel kein Zurück mehr in die gesetzliche Krankenkasse gibt. Grundsätzlich lohnt sich ein Wechsel für besser verdienende Alleinstehende eher als für eine Familie, da auch Kinder einzeln versichert werden müssen.

Vorerkrankung
Private Krankenversicherer fragen die Vorerkrankungen ab, um den Versicherten einschätzen zu können. Um den Versicherungsschutz zu erhalten, ist es unerlässlich, wahre Angeben zu machen und nichts zu verschweigen. Allerdings haben private Krankenversicherer auch das Recht, Kunden mit Vorerkrankungen abzulehnen. Kunden mit Vorerkrankungen sollten auf gar keinen Fall Verträge mit Leistungsausschlüssen abschließen.

Zahnbehandlung und Zahnersatz
Vorweg: Keine private Krankenversicherung übernimmt 100 Prozent der Kosten für Zahnersatz. Je nach Tarif übernimmt er die Kosten zwischen 50 bis 90 Prozent. Für die Zahnbehandlung übernimmt die private Krankenversicherung nach Tarif 50 bis 100 Prozent der Kosten. Für Zahnärzte gilt die Gebührenordnung für Zahnärzte (GOZ).

(Alle Angaben ohne Gewähr)


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