GLOSSAR FÜR PRIVATE KRANKENVERSICHERUNGEN
Ambulante Behandlung
Die Behandlung bei niedergelassenen Ärzten nennt man ambulante
Behandlung. Für die Untersuchung und Behandlung von Privatpatienten
stellen die Ärzte ihre Rechnungen nach der Gebührenordnung
für Ärzte (GOÄ). Die meisten privaten Krankenversicherungen übernehmen
die Arztkosten bis zum 3,5fachen Gebührensatz.
Ambulante Psychotherapie
Im Gegensatz zur gesetzlichen Krankenversicherung begrenzen
viele privaten Krankenkassen die Anzahl der ambulanten Sitzungen.
In der Regel werden nur 20 bis 30 Sitzungen pro Jahr erstattet.
Beamte
Die Angebote von privaten Krankenversicherungen für Beamte orientieren
sich daran, welchen Anteil an den Behandlungskosten der Dienstherr
im Rahmen der Beihilfe zahlt. Wer die verbleibenden Kosten nicht allein
tragen möchte, sollte zusätzlich zum normalen Beihilfetarif
einen Beihilfeergänzungstarif abschließen, der die Kosten-Lücke
schließt.
Beitragsrückerstattung
Nimmt der Versicherte ein Jahr lang keine Versicherungsleistung
in Anspruch, bekommt er einen Teil seiner Beitragszahlungen zurückerstattet.
Die Höhe der Rückerstattung variiert bei den Versicherungen.
Heilpraktiker
Die meisten privaten Krankenversicherungen übernehmen die Kosten
für eine Behandlung beim Heilpraktiker. Manche Versicherungen
legen allerdings Obergrenzen für die Rückerstattung fest.
Krankentagegeld
Das Tagegeld ersetzt das durch Krankheit entfallende Einkommen.
Bei Angestellten wird üblicherweise ein Krankentagegeld ab
dem 42 Tag vereinbart. Selbständige müssen sich überlegen,
ab wann sie sich gegen einen krankheitsbedingten Verdienstausfall
absichern müssen.
Krankenversicherung
Die Wahl der Krankenversicherung sollte sich an einem guten
Preis-Leistungs-Verhältnis und an der Beitragsentwicklung in
der Vergangenheit orientieren. Vor einem Versicherungswechsel sollten
unbedingt die Angebote mehrerer privaten Krankenversicherungen miteinander
verglichen werden.
Selbstbehalte
Als Faustregel gilt: Je höher der Selbstbehalt, desto niedriger
die Beiträge. Angestellte sollten bei ihrer Berechnung allerdings
berücksichtigen, dass sich der Arbeitgeber nur an den Beiträgen
für die Krankenversicherung beteiligt. Für Selbständige
kann sich hoher Selbstbehalt durchaus lohnen.
Tarifwechsel
Wer privat versichert ist, darf innerhalb derselben Versicherungsgesellschaft
ohne Gesundheitsprüfung in einen gleichartigen Tarif wechseln.
Es kann sich durchaus lohnen, die Versicherung nach beitragsgünstigeren
Alternativen zu fragen.
Versicherungsschutz
Der Versicherungsschutz besteht üblicherweise aus vier Elementen:
Ambulant-, Stationär-, Zahn- und Krankentagegeldtarif.
Versicherungswechsel
Der Wechsel von der gesetzlichen in die private Krankenkasse
sollte wohlüberlegt sein, da es in der Regel kein Zurück
mehr in die gesetzliche Krankenkasse gibt. Grundsätzlich lohnt
sich ein Wechsel für besser verdienende Alleinstehende eher
als für eine Familie, da auch Kinder einzeln versichert werden
müssen.
Vorerkrankung
Private Krankenversicherer fragen die Vorerkrankungen ab, um
den Versicherten einschätzen zu können. Um den Versicherungsschutz
zu erhalten, ist es unerlässlich, wahre Angeben zu machen und
nichts zu verschweigen. Allerdings haben private Krankenversicherer
auch das Recht, Kunden mit Vorerkrankungen abzulehnen. Kunden mit
Vorerkrankungen sollten auf gar keinen Fall Verträge mit Leistungsausschlüssen
abschließen.
Zahnbehandlung und Zahnersatz
Vorweg: Keine private Krankenversicherung übernimmt 100 Prozent
der Kosten für Zahnersatz. Je nach Tarif übernimmt er die
Kosten zwischen 50 bis 90 Prozent. Für die Zahnbehandlung übernimmt
die private Krankenversicherung nach Tarif 50 bis 100 Prozent der
Kosten. Für Zahnärzte gilt die Gebührenordnung für
Zahnärzte (GOZ).
(Alle Angaben ohne Gewähr)
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