HANDY ALS SCHULDENFALLE
Mit der weltweiten rasanten Verbreitung von Mobilfunktelefonen
gegen Ende der Neunziger Jahre wurde eine neue Generation von Schuldenträgern
erzeugt: Jugendliche. Meist noch nicht einmal volljährig, wollte
jeder ein Handy mit dazugehörigem Vertrag sein Eigen nennen,
um in diesem Maße noch nie vorhandene Freiheiten zu genießen.
Leider dachte man vor ein paar Jahren noch nicht wirklich an die damit
verbundenen Kosten. Jugendliche unter 18 Jahren dürfen noch keinen
eigenen Vertrag abschließen. Daher fungierten an dieser Stelle
meist Eltern oder volljährige Freunde als Vertragsnehmer. Und
in vielen Fällen kam auf den Fuße folgend die böse Überraschung:
Handyrechnungen von mehr als 1000 Euro monatlich, in Extremfällen
sogar über 2000 Euro. Es ist daher nicht mehr verwunderlich,
warum die Anzahl von verschuldeten Jugendlichen mit teilweise mehr
als 4000 Euro Handyschulden nie höher war als heute. Dies erklärt
auch den explosionsartigen Anstieg der Summe aller in Deutschland
aufgenommenen Privatkredite. Belief sich 1975 die Summe aller in Deutschland
aufgenommenen Kredite von Privathaushalten auf 15 Milliarden Euro,
so sehen wir uns heute mit einer Gesamtsumme von über 220 Milliarden
Euro konfrontiert.
Vor allem die ständige technische Weiterentwicklung von Mobilfunktelefonen,
die aufgrund der Produktattraktivität ein steigendes Kaufinteresse
seitens der vornehmlich jungen Verbraucher mit sich bringt, lässt
keinen Trend nach Einsparung des Mobiltelefonierverhaltens erkennen.
MMS-Handys mit neuartigen Multimedia-Funktionen, das Verschicken
von Bildmitteilungen, das bei einer MMS zwischen 50 Cent und 1,40
Euro liegt und der allgemeine Wunsch nach ständiger Erreichbarkeit
können vor allem junge Menschen schnell in die Schuldenfalle
treiben.
Was aber kann man tun, um die Handykosten bei Jugendlichen in Grenzen
zu halten oder sogar zu senken? Generell ist es bei Kindern ratsam,
unter dem Gesichtspunkt der Kostenkontrolle vom Abschluss eines
Handyvertrages mit einem Netzbetreiber abzusehen. Denn nur bei Prepaid-Karten
haben Eltern die Chance, die durch das Kind verursachten Handykosten
einzugrenzen. Wenn die Prepaid-Karte leer telefoniert ist, kann
der Handyhalter nach wie vor SMS und eingehende Anrufe erhalten
und entgegennehmen. Darüber hinaus besteht zwischen Prepaid-
und Vertragstarifen im Vergleich zu früher kein frappanter
Unterschied mehr. Eine weitere Möglichkeit, das Telefonierverhalten
Ihres Kindes zu steuern, ist die Anrufsperre für bestimmte
Nummern (z.B. 0190). Praktisch könnte dies folgendermaßen
aussehen: Ihr Kind kann von seinem Handy aus nur Ihre Festnetznummer,
Ihre Handy- und Büronummer und die seiner besten Freunde anwählen,
andere zuvor nicht von Ihnen genehmigte Telefonnummern werden nicht
durchgestellt. Noch ein kleiner Tipp: achten Sie auf jeden Fall
darauf, dass Ihr Kind die Möglichkeit hat, SMS zu verschicken.
Oftmals ist dies die günstigere Alternative zum Anruf. Mittlerweile
gibt es bestimmte SMS-Service-Nummern, mit denen man weitaus günstiger
Kurznachrichten verschicken kann als mit den vom jeweiligen Netzbetreiber
empfohlenen Service-Nummern.
(Alle Angaben ohne Gewähr)
KREDIT-LEXIKON
Agrarkredit
Kredit, der in der Landwirtschaft einzelnen Betrieben zur Kapitalerhöhung
dient. Hauptnutzungsgrund für die Inanspruchnahme eines Agrarkredits
ist der finanzielle Ausgleich für Intensivierungsmaßnahmen
und Kapitalabfluss. Agrarkredite sind in der Regel langfristig ausgelegt
und bieten diverse Möglichkeiten zur Tilgung.
Bildungskredit
Kredit, der der Finanzierung von außergewöhnlichen Aufwendungen
innerhalb eines Studiums dienen soll, die nicht durch das BAföG
erfasst sind. Die Kreditsumme innerhalb eines Studiums ist auf maximal
7200 Euro begrenzt.
Dispositionskredit (Überziehungskredit)
Vom jeweiligen Kreditinstitut geduldete Kontoüberziehung mit
festen Zinsen, die sich in Soll- und Überziehungszinsen aufteilen.
Die Höhe des Dispositionskredits richtet sich in der Regel nach
den monatlichen Einkünften und muss von der Bank genehmigt werden.
Grundkredit (Bodenkredit)
Langfristiger Kredit auf bebaute und unbebaute Grundstücke, der
in der Regel durch Hypotheken abgesichert ist.
Ultimogeld (Monatsgeld)
Geldmarktkredit, der meistens auf einen Monat befristet ist.
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