STEUER GLOSSAR
Abgeltungssteuer
Die Abgeltungssteuer ist ein von der Ertragshöhe unabhängiger
Steuersatz, der den Besteuerten von der Steuerpflicht von Zinseinkünften
aus Kapitalerträgen befreit.
Alterseinkünftegesetz
Ab 2005 wird die Besteuerung von Altersvorsorgeaufwendungen
und Renten neu geregelt. Für Erwerbstätige gilt,
dass die Altersvorsorge in zunehmendem Maße steuerfrei
gestellt wird. Für Rentner gilt: Rentenbezüge von
18.900 Euro/Jahr oder 1.575 Euro/Monat pro Person bleiben
unbelastet. (Eine Broschüre zum Thema kann als Download
auf der Internetseite www.bundesfinanzministerium.de abgerufen
werden.)
Bemessungsgrundlage
Die Bemessungsgrundlage ist der Betrag, aufgrund dessen die
Höhe die Steuer ermittelt wird, z.B. das Einkommen.
Eingangssteuersatz
Eingangssteuersatz ist der Steuersatz, mit dem die Besteuerung
der Einkommen einsetzt. Der Eingangssteuersatz liegt seit
2004 bei 17 Prozent und wird ab 2005 auf 15 Prozent abgesenkt.
Einkommen bis zur Höhe des Grundfreibetrags (momentan
7 235 €) sind steuerfrei.
ELSTER®
ELSTER® bedeutet Elektronische Steuererklärung. Die
Einkommenssteuererklärung wird am PC ausgefüllt und
anschließend verschlüsselt per Internet an die Steuerverwaltung
geschickt.
ElsterFormular
ElsterFormular ist eine reine Ausfüllsoftware, die keinerlei
steuerberatende Funktionen beinhaltet. ElsterFormular ist das
offizielle Programm der Steuerverwaltung von Bund und Ländern.
Information: www.finanzamt.de
Gewinn
Die Summe der Erträge minus der Summe der Aufwendungen
sind bei einem positiven Betrag der Gewinn, bei einem negativen
Betrag der Verlust. Der Gewinn ist die Bemessungsgrundlage für
die Höhe der zu entrichtenden Steuer.
Umsatzsteuer oder Mehrwertsteuer
Die Umsatzsteuer gehört zu den Besitz- und Verkehrssteuern.
In ihrer wirtschaftlichen Wirkung ist sie eine allgemeine Verbrauchssteuer.
Verbrauchssteuern sind Abgaben, die den Verbrauch oder Gebrauch
von Waren belasten. Die Steuerlast soll den Verbraucher treffen.
Da es aus Gründen der Wirtschaftlichkeit, Zweckmäßigkeit
und Verwaltungskostenbegrenzung nicht sinnvoll ist, diese Steuern
beim Verbraucher zu erheben, werden sie beim Unternehmer, der
einen Umsatz tätigt, erhoben. Im Falle der Umsatzsteuer
obliegt es dem Unternehmer, die Steuer auf die Empfänger
seiner Leistungen als Bestandteil des Preises abzuwälzen.
Veräußerungsgewinn
Veräußerungsgewinn ist die positive Differenz zwischen
dem Erlös und den Anschaffungskosten aus dem Verkauf von
Gütern und Rechten. Sie sind als Einkünfte in die
Besteuerung einzubeziehen. Bisher gilt die Regelung, dass Veräußerungsgewinne
aus Geschäften mit nicht zu eigenen Wohnzwecken genutzten
Immobilien oder Wertpapieren nach Ablauf einer Spekulationsfrist
von 10 Jahren bzw. 1 Jahr steuerfrei bleiben.
Zinsabschlagssteuer
Hier werden die Erträge pauschal vorab versteuert. Die
eigentliche Besteuerung erfolgt im Rahmen des Einkommenssteuerjahresausgleichs.
Dann wird festgestellt, ob der abgeführte Zinsabschlag über
oder unter dem individuellen Steuersatz lag und ob demzufolge
eine Steuerrückerstattung oder -nachzahlung fällig
ist.
ZM-Abgabe
Unternehmer und ihre steuerlichen Berater können seit März
2004
die Zusammenfassende Meldung (ZM) über das Internet beim
Bundesamt für Finanzen einreichen. Das vereinfachte Verfahren
können alle Unternehmer nutzen, die eine vom Bundesamt
für
Finanzen erteilte Registriernummer besitzen. Unternehmer ohne
Registriernummer können diese beim Bundesamt für Finanzen
erhalten. Information: www.bffonline.de
(Alle Angaben ohne Gewähr)
|