REISERÜCKTRITTSKOSTEN-VERSICHERUNG MITBUCHEN
Eine Reiserücktrittskosten-Versicherung muss in einem engen
zeitlichen Zusammenhang mit der Reisebuchung beantragt werden.
Im Regelfall ist der Abschluss nur 10 bis 14 Tage, manchmal auch
noch bis 21 Tage nach der Reisebuchung möglich. Bei Lastminute-Reisen
ist die Buchung sogar nur am selben Tag der Reise buchbar.
Eine Reiserücktrittskosten-Versicherung lohnt sich in
den meisten Fällen, vor allem bei Riesen, die lange im
Voraus gebucht werden. Sie erstattet die Reisekosten, wenn eine
Reise wegen einer unerwartet schweren Erkrankung, eines Unfalls,
einer Schwangerschaft oder wegen Impfunverträglichkeit
nicht angetreten werden kann. Auch der Tod von nahen Angehörigen
oder Mitreisenden ist versichert. Zudem gibt es Angebote, bei
denen der Versicherer auch bei Nichtantritt der Reise wegen
Arbeitsplatzverlust oder einer neuen Arbeitsaufnahme leistet.
Ein Versicherungsvergleich über den gewünschten Versicherungsschutz
lohnt sich in jedem Fall.
(Nachricht vom 13.07.2004)
(Alle Angaben ohne Gewähr)
GESETZENTWURF ZUR STREICHUNG DER EIGENHEIMZULAGE
In ihrer Kabinettsitzung am 14. Juli 2004 hat die Bundesregierung
einen Gesetzentwurf zur Abschaffung der Eigenheimzulage verabschiedet.
Zugunsten der Förderung für Forschung und Bildung werden
Subventionen für Wohnraum künftig gestrichen. Die Eigenheimzulage
ist seit Jahren die steuerliche Einzelsubvention mit dem höchsten
Volumen im Bundeshaushalt.
Die Bundesregierung verspricht sich mit diesem Schritt Einsparungen
der öffentlichen Haushalte, welche zugunsten von Wachstum
und Wohlstand künftiger Generationen investiert werden
sollen. Den finanziellen Spielraum hierfür kann nur ein
zielgerichteter Abbau von Subventionen bringen. Eine Finanzierung über
zusätzliche Kredite würde die Bemühungen um Zukunftsorientierung
konterkarieren. Da die Wohnraumversorgung so gut wie nie zuvor
sei, entspräche die Eigenheimzulage nicht mehr den aktuellen
Bedürfnissen und sei nicht mehr zeitgemäß.
(Nachricht vom 15.07.2004)
(Alle Angaben ohne Gewähr)
FALTLHAUSER GEGEN EU-STEUER
Der Bayerische Finanzminister Kurt Faltlhauser lehnt eine
EU-Steuer ab und fordert im Gegenzug einen Abbau der Steuern. „Eine
eigene EU-Steuer darf es nicht geben. Im Ergebnis wird eine
derartige Steuer die Belastung der Bürger erhöhen.
Ich warne entschieden davor, nun auch noch die Europäische
Union an der Steuerschraube drehen zu lassen. Was Deutschland
braucht - genauso wie der gesamte EU-Raum - ist Wachstum. Dafür
brauchen wir aber niedrige Steuern. Das heißt: Nicht die
Einnahmen müssen verbessert werden, sondern alle Ebenen
- gerade auch die EU - müssen sparen. Keine neue Steuer,
sondern weniger Steuern und Beitragsbelastung lautet das Gebot
der Stunde“.
Mit dieser Stellungnahme kommentierte der Minister am Donnerstag
(15.07.) den Ruf der EU-Kommission nach einer EU-Steuer.
(Nachricht vom 15.07.2004)
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