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Steuer

REISERÜCKTRITTSKOSTEN-VERSICHERUNG MITBUCHEN

Eine Reiserücktrittskosten-Versicherung muss in einem engen zeitlichen Zusammenhang mit der Reisebuchung beantragt werden. Im Regelfall ist der Abschluss nur 10 bis 14 Tage, manchmal auch noch bis 21 Tage nach der Reisebuchung möglich. Bei Lastminute-Reisen ist die Buchung sogar nur am selben Tag der Reise buchbar.

Eine Reiserücktrittskosten-Versicherung lohnt sich in den meisten Fällen, vor allem bei Riesen, die lange im Voraus gebucht werden. Sie erstattet die Reisekosten, wenn eine Reise wegen einer unerwartet schweren Erkrankung, eines Unfalls, einer Schwangerschaft oder wegen Impfunverträglichkeit nicht angetreten werden kann. Auch der Tod von nahen Angehörigen oder Mitreisenden ist versichert. Zudem gibt es Angebote, bei denen der Versicherer auch bei Nichtantritt der Reise wegen Arbeitsplatzverlust oder einer neuen Arbeitsaufnahme leistet. Ein Versicherungsvergleich über den gewünschten Versicherungsschutz lohnt sich in jedem Fall.

(Nachricht vom 13.07.2004)

(Alle Angaben ohne Gewähr)


GESETZENTWURF ZUR STREICHUNG DER EIGENHEIMZULAGE

In ihrer Kabinettsitzung am 14. Juli 2004 hat die Bundesregierung einen Gesetzentwurf zur Abschaffung der Eigenheimzulage verabschiedet. Zugunsten der Förderung für Forschung und Bildung werden Subventionen für Wohnraum künftig gestrichen. Die Eigenheimzulage ist seit Jahren die steuerliche Einzelsubvention mit dem höchsten Volumen im Bundeshaushalt.

Die Bundesregierung verspricht sich mit diesem Schritt Einsparungen der öffentlichen Haushalte, welche zugunsten von Wachstum und Wohlstand künftiger Generationen investiert werden sollen. Den finanziellen Spielraum hierfür kann nur ein zielgerichteter Abbau von Subventionen bringen. Eine Finanzierung über zusätzliche Kredite würde die Bemühungen um Zukunftsorientierung konterkarieren. Da die Wohnraumversorgung so gut wie nie zuvor sei, entspräche die Eigenheimzulage nicht mehr den aktuellen Bedürfnissen und sei nicht mehr zeitgemäß.

(Nachricht vom 15.07.2004)

(Alle Angaben ohne Gewähr)


FALTLHAUSER GEGEN EU-STEUER

Der Bayerische Finanzminister Kurt Faltlhauser lehnt eine EU-Steuer ab und fordert im Gegenzug einen Abbau der Steuern. „Eine eigene EU-Steuer darf es nicht geben. Im Ergebnis wird eine derartige Steuer die Belastung der Bürger erhöhen. Ich warne entschieden davor, nun auch noch die Europäische Union an der Steuerschraube drehen zu lassen. Was Deutschland braucht - genauso wie der gesamte EU-Raum - ist Wachstum. Dafür brauchen wir aber niedrige Steuern. Das heißt: Nicht die Einnahmen müssen verbessert werden, sondern alle Ebenen - gerade auch die EU - müssen sparen. Keine neue Steuer, sondern weniger Steuern und Beitragsbelastung lautet das Gebot der Stunde“.

Mit dieser Stellungnahme kommentierte der Minister am Donnerstag (15.07.) den Ruf der EU-Kommission nach einer EU-Steuer.

(Nachricht vom 15.07.2004)


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