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Versicherung

INFORMATIONEN ZUR GESUNDHEITSREFORM

Ab 2004 treten zahlreiche Änderungen in Kraft, die durch die Reformen in der deutschen Gesundheitspolitik entstanden sind. Wir haben für Sie die wichtigsten Punkte auf einen Blick zusammengefasst.

Die Einkommensgrenze bei gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherungen erhöht sich in Ost- und Westdeutschland von
€ 3450.- auf € 3487,50. Die Versicherungspflichtgrenze steigt einheitlich von € 3825.- auf € 3862,50.

Die Belastungsobergrenze pro Kind und Jahr beträgt für Eltern oder Erziehungsberechtigte € 3648.-, für Ehepartner gilt ein zusätzlicher Freibetrag von € 4347.-. Die Belastungsobergrenze bei Sozialhilfeempfängern orientiert sich am Regelsatz des Haushaltsvorstands.

Gesetzlich Versicherte müssen künftig bei Medikamenten und medizinischen Hilfsmitteln zehn Prozent zuzahlen, mindestens € 5.- und höchstens € 10.-. Bei Medikamenten mit einem Preis von weniger als € 5.- müssen Patienten in Zukunft den vollen Betrag zahlen. Arzneimittel, die nicht verschreibungspflichtig sind, werden von den Kassen nicht mehr erstattet. Das Gleiche gilt für Präparate zur Steigerung des persönlichen Wohlbefindens.

Die Obergrenze für Zuzahlungen bei medizinischen Leistungen beträgt höchstens 2 Prozent des Jahres-Bruttoeinkommens, inklusive Miet- und Kapitalerträgen. Für chronisch Kranke gilt der Sondersatz von maximal einem Prozent des Jahres-Bruttoeinkommens.

Die Zuzahlung bei häuslicher medizinischer Betreuung und Heimkrankenpflege beträgt generell 10 Prozent der Gesamtkosten zuzüglich € 10.- pro Verordnung.

Die neue Zuzahlungshöhe bei stationärem Krankenhausaufenthalt beträgt pro Tag € 10.- und ist begrenzt auf 28 Tage. Bei einem eventuell daran anschließenden Rehabilitationsaufenthalt in einer entsprechenden Einrichtung können diese Kosten gegebenenfalls noch einmal fällig werden.

Fahrtkostenerstattung zu Ärzten sowie Sterbegeld entfallen gänzlich und werden von den Krankenkassen nicht mehr übernommen. Genauso wie Brillengläser, außer es handelt sich um Patienten unter 18 Jahren oder schwer sehbeeinträchtigte Menschen.

Zahnersatz wird nur noch bis Ende 2004 bezuschusst, ab 2005 ist dieser Behandlungspunkt aus den Katalogen der gesetzlichen Krankenkassen gestrichen.

Kumuliert ergeben diese Einschneidungen im Gesundheitswesen eine den Krankenkassen ersparte Summe von rund 8 Milliarden Euro jährlich.

(Alle Angaben ohne Gewähr)


WECHSEL DER AUTOVERSICHERUNG AUCH NACH DEM 30.NOVEMBER NOCH MÖGLICH

Generell gilt bei den meisten Autoversicherungsverträgen der 30. November als Stichtag für den Wechsel der KFZ Versicherung. Mittlerweile bestätigen aber mehr und mehr Ausnahmen die Regel. So gelten für spezielle Beitragserhöhungen und Änderungen der Bestimmungen für Regionalklassen, Typklassen und Tarifgruppen sog. Sonderkündigungsrechte. Werden dem Versicherungsnehmer oben genannte Erhöhungen oder Änderungen mitgeteilt, hat er ab dem Zeitpunkt der Bekanntgabe einen Monat Zeit, die Versicherung zu wechseln. In vielen Fällen werden den Versicherungsnehmern Beitragserhöhungen und sonstige Änderungen erst gegen Ende des Jahres, beispielsweise im November oder Dezember mitgeteilt. Hier kann der Verbraucher die vierwöchige Bedenkfrist in Anspruch nehmen, und den 30.November als Stichtag verstreichen lassen. In vielen Fällen ist bei Fristeinhaltung sogar noch der Wechsel gegen Anfang des kommenden Jahres möglich.


AUF REISEN EMPFEHLEN SICH PRIVATE UNFALLVERSICHERUNGEN

Unfälle, die sich in der Freizeit und im Urlaub ereignen, sind gesetzlich nicht versichert. Und das Risiko, bei einer Ferienreise oder einem Ausflug in der näheren Umgebung Opfer einer Verletzung zu werden, war noch nie so hoch wie heute. Das Auswärtige Amt in Berlin teilt in diesem Falle mit, dass „ die weltweite Gefährdung durch den Terrorismus anhält“ und selbst in unseren Breiten die Gefahr von möglichen Terroranschlägen besteht. Aber es gibt auch weniger dramatische Risiken, die insbesondere während der Winterzeit aufwarten. So rechnet die Düsseldorfer Arag-Versicherung mit über 60.000 deutschen Wintersportlern, die in einen Sportunfall verwickelt sein könnten.

Daher empfiehlt es sich immer, zusätzlich zu der Krankenversicherung eine private Unfallversicherung abzuschließen, die einen vor den unangenehmen Konsequenzen eines Freizeit-, Sport- und Reiseunfalls schützen können.

Ihre Kranken- oder Haftpflichtversicherung berät Sie in diesem Zusammenhang gerne.


ZAHLUNGSVERSÄUMNIS KANN TEUER WERDEN

Verbraucher, die trotz Mahnung und anschließender Androhung der Kündigung Ihren Prämienzahlungen nicht nachkommen, müssen mit erheblichen finanziellen Einbußen rechnen. Laut deutschem Gesetz hat ein Versicherungsunternehmen das Recht, einem säumigen Kunden nach abgelaufener und erfolgloser Terminsetzung für die Zahlung unter Angabe der Rechtsfolgen nicht nur zu kündigen, sondern auch die fällige Versicherungsprämie für die gesamte angelaufene Periode zu verlangen.

Beispiel: Kommen Sie der Zahlung Ihrer Prämie zum 01.01. eines Jahres auch nach Terminsetzung und unter Angabe der rechtlichen Konsequenzen nicht nach, kann die Assekuranz Ihre Versicherung kündigen und Ihnen trotzdem den fälligen Betrag für das komplette Jahr in Rechnung stellen.


KORREKTUREN IN DER GESUNDHEITSREFORM

Nur 10 Tage nach Inkrafttreten der Gesundheitsreform 2004 hat Gesundheitsministerin Ulla Schmidt erste Änderungen angekündigt. Unter anderem soll mit Beginn des zweiten Quartals 2004 das Abholen von Folgerezepten für die Anti-Baby-Pille gebührenfrei werden. Das bedeutet, dass die üblicherweise zu entrichtenden 10 Euro pro Arztbesuch dann wegfallen. Dies gilt aber nur für den Fall, dass eine Untersuchung nicht stattfindet.

Sicherlich wird es nicht nur bei dieser einen Korrektur bleiben. Verbraucher sollten momentan mit einem sehr wachsamen Auge die Geschehnisse in der Gesundheitspolitik verfolgen, da mit weiteren Änderungen innerhalb der Gesundheitsreform zu rechnen ist. Dies ist vor allem hinsichtlich der Krankenversicherung wichtig, da gesetzliche wie private Krankenkassen ihre Beiträge erhöht haben. Man darf nur hoffen, dass durch den Druck der Öffentlichkeit die Beiträge im nach hinein noch einmal herunterkorrigiert werden.


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