INFORMATIONEN ZUR GESUNDHEITSREFORM
Ab 2004 treten zahlreiche Änderungen in Kraft, die durch die Reformen
in der deutschen Gesundheitspolitik entstanden sind. Wir haben für
Sie die wichtigsten Punkte auf einen Blick zusammengefasst.
Die Einkommensgrenze bei gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherungen
erhöht sich in Ost- und Westdeutschland von
€
3450.- auf € 3487,50. Die Versicherungspflichtgrenze steigt einheitlich
von € 3825.- auf € 3862,50.
Die Belastungsobergrenze pro Kind und Jahr beträgt für Eltern
oder Erziehungsberechtigte € 3648.-, für Ehepartner gilt ein
zusätzlicher Freibetrag von € 4347.-. Die Belastungsobergrenze
bei Sozialhilfeempfängern orientiert sich am Regelsatz des Haushaltsvorstands.
Gesetzlich Versicherte müssen künftig bei Medikamenten und
medizinischen Hilfsmitteln zehn Prozent zuzahlen, mindestens € 5.-
und höchstens € 10.-. Bei Medikamenten mit einem Preis von weniger
als € 5.- müssen Patienten in Zukunft den vollen Betrag zahlen.
Arzneimittel, die nicht verschreibungspflichtig sind, werden von den Kassen
nicht mehr erstattet. Das Gleiche gilt für Präparate zur Steigerung
des persönlichen Wohlbefindens.
Die Obergrenze für Zuzahlungen bei medizinischen Leistungen beträgt
höchstens 2 Prozent des Jahres-Bruttoeinkommens, inklusive Miet-
und Kapitalerträgen. Für chronisch Kranke gilt der Sondersatz
von maximal einem Prozent des Jahres-Bruttoeinkommens.
Die Zuzahlung bei häuslicher medizinischer Betreuung und Heimkrankenpflege
beträgt generell 10 Prozent der Gesamtkosten zuzüglich € 10.-
pro Verordnung.
Die neue Zuzahlungshöhe bei stationärem Krankenhausaufenthalt
beträgt pro Tag € 10.- und ist begrenzt auf 28 Tage. Bei einem
eventuell daran anschließenden Rehabilitationsaufenthalt in einer
entsprechenden Einrichtung können diese Kosten gegebenenfalls noch
einmal fällig werden.
Fahrtkostenerstattung zu Ärzten sowie Sterbegeld entfallen gänzlich
und werden von den Krankenkassen nicht mehr übernommen. Genauso wie
Brillengläser, außer es handelt sich um Patienten unter 18
Jahren oder schwer sehbeeinträchtigte Menschen.
Zahnersatz wird nur noch bis Ende 2004 bezuschusst, ab 2005 ist dieser
Behandlungspunkt aus den Katalogen der gesetzlichen Krankenkassen gestrichen.
Kumuliert ergeben diese Einschneidungen im Gesundheitswesen eine den
Krankenkassen ersparte Summe von rund 8 Milliarden Euro jährlich.
(Alle Angaben ohne Gewähr)
WECHSEL DER AUTOVERSICHERUNG AUCH NACH DEM 30.NOVEMBER NOCH MÖGLICH
Generell gilt bei den meisten Autoversicherungsverträgen der 30. November
als Stichtag für den Wechsel der KFZ Versicherung. Mittlerweile bestätigen
aber mehr und mehr Ausnahmen die Regel. So gelten für spezielle Beitragserhöhungen
und Änderungen der Bestimmungen für Regionalklassen, Typklassen
und Tarifgruppen sog. Sonderkündigungsrechte. Werden dem Versicherungsnehmer
oben genannte Erhöhungen oder Änderungen mitgeteilt, hat er ab
dem Zeitpunkt der Bekanntgabe einen Monat Zeit, die Versicherung zu wechseln.
In vielen Fällen werden den Versicherungsnehmern Beitragserhöhungen
und sonstige Änderungen erst gegen Ende des Jahres, beispielsweise
im November oder Dezember mitgeteilt. Hier kann der Verbraucher die vierwöchige
Bedenkfrist in Anspruch nehmen, und den 30.November als Stichtag verstreichen
lassen. In vielen Fällen ist bei Fristeinhaltung sogar noch der Wechsel
gegen Anfang des kommenden Jahres möglich.
AUF REISEN EMPFEHLEN SICH PRIVATE UNFALLVERSICHERUNGEN
Unfälle, die sich in der Freizeit und im Urlaub ereignen, sind gesetzlich
nicht versichert. Und das Risiko, bei einer Ferienreise oder einem Ausflug
in der näheren Umgebung Opfer einer Verletzung zu werden, war noch
nie so hoch wie heute. Das Auswärtige Amt in Berlin teilt in diesem
Falle mit, dass „ die weltweite Gefährdung durch den Terrorismus
anhält“ und selbst in unseren Breiten die Gefahr von möglichen
Terroranschlägen besteht. Aber es gibt auch weniger dramatische Risiken,
die insbesondere während der Winterzeit aufwarten. So rechnet die Düsseldorfer
Arag-Versicherung mit über 60.000 deutschen Wintersportlern, die in
einen Sportunfall verwickelt sein könnten.
Daher empfiehlt es sich immer, zusätzlich zu der Krankenversicherung
eine private Unfallversicherung abzuschließen, die einen vor den
unangenehmen Konsequenzen eines Freizeit-, Sport- und Reiseunfalls schützen
können.
Ihre Kranken- oder Haftpflichtversicherung berät Sie in diesem Zusammenhang
gerne.
ZAHLUNGSVERSÄUMNIS KANN TEUER WERDEN
Verbraucher, die trotz Mahnung und anschließender Androhung
der Kündigung Ihren Prämienzahlungen nicht nachkommen, müssen
mit erheblichen finanziellen Einbußen rechnen. Laut deutschem
Gesetz hat ein Versicherungsunternehmen das Recht, einem säumigen
Kunden nach abgelaufener und erfolgloser Terminsetzung für die
Zahlung unter Angabe der Rechtsfolgen nicht nur zu kündigen,
sondern auch die fällige Versicherungsprämie für die
gesamte angelaufene Periode zu verlangen.
Beispiel: Kommen Sie der Zahlung Ihrer Prämie zum 01.01. eines
Jahres auch nach Terminsetzung und unter Angabe der rechtlichen
Konsequenzen nicht nach, kann die Assekuranz Ihre Versicherung kündigen
und Ihnen trotzdem den fälligen Betrag für das komplette
Jahr in Rechnung stellen.
KORREKTUREN IN DER GESUNDHEITSREFORM
Nur 10 Tage nach Inkrafttreten der Gesundheitsreform 2004 hat
Gesundheitsministerin Ulla Schmidt erste Änderungen angekündigt.
Unter anderem soll mit Beginn des zweiten Quartals 2004 das Abholen
von Folgerezepten für die Anti-Baby-Pille gebührenfrei werden.
Das bedeutet, dass die üblicherweise zu entrichtenden 10 Euro
pro Arztbesuch dann wegfallen. Dies gilt aber nur für den Fall,
dass eine Untersuchung nicht stattfindet.
Sicherlich wird es nicht nur bei dieser einen Korrektur bleiben.
Verbraucher sollten momentan mit einem sehr wachsamen Auge die
Geschehnisse in der Gesundheitspolitik verfolgen, da mit weiteren Änderungen
innerhalb der Gesundheitsreform zu rechnen ist. Dies ist vor
allem hinsichtlich der Krankenversicherung wichtig, da gesetzliche
wie private Krankenkassen ihre Beiträge erhöht haben.
Man darf nur hoffen, dass durch den Druck der Öffentlichkeit
die Beiträge im nach hinein noch einmal herunterkorrigiert
werden.
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