VOLLKASKOVERSICHERUNG GREIFT NICHT BEI FEHLENDER FAHRPRAXIS
Ein Fahrzeughalter, der in einer fremden deutschen Großstadt
beim Abbiegen ein Rotlicht übersah und dabei einen Auffahrunfall
verursachte, reichte beim Oberlandesgericht (OLG) Rostock Klage
gegen seine PKW Versicherung ein, die auf Grund der groben Fahrlässigkeit
des Fahrers keine Haftung für dessen Unfall zu übernehmen
bereit war. Das OLG wies die Klage des PKW Halters ab und gab
der Vollkaskoversicherung Recht - mit der Begründung, dass
die fehlende Fahrpraxis in einer Großstadt den Kläger
nicht davor schützen könne, die Konsequenzen eines
Rotlichtverstoßes zu tragen. Das Gericht setzte in seiner
Urteilsbegründung sogar noch einen drauf: gerade wenn man
sich in einer fremden Großstadt nicht auskennt, sollte
man beim Autofahren besondere Vorsicht und Aufmerksamkeit an
den Tag legen.
(Nachricht vom 13.01.2004)
(Alle Angaben ohne Gewähr)
CANADA LIFE – NEUGESCHÄFT UM 44,7 PROZENT GESTEIGERT
68,5 Millionen Euro Beitragseinnahmen im Neugeschäft
und Zuwachsraten von 44,7 Prozent sichern Canada Life einen guten
Start ins neue Jahr. Zusätzlich schloss das Unternehmen 54.500
policierte Verträge ab, das entspricht einem Zuwachs von
24,3 % im Neugeschäft. Damit erhöhten sich die gebuchten
Beiträge auf 182,4 Millionen Euro und die Policen auf über
170.000 Stück. Günther Soboll, Hauptbevollmächtigter
der Canada Life Europe für Deutschland, erklärt das überdurchschnittliche
Wachstum als Ergebnis des innovativen Produktangebots, das unter
anderem aus Risikoprodukten, Altersvorsorgepaketen und auf Fondsbasis
laufenden Versicherungen, die
das Marktrisiko durch Garantien abfedern, besteht. Außerdem
liegt ein weiterer Grund für den Erfolg, so Soboll, in der
schnellen Unternehmenszusammenführung von Canada Life und
Sali, dem deutschen Lebensversicherungsgeschäft der Prudential
International
Assurance, die 2003 stattfand. Canada Life will 2004 an diesen
Erfolg durch Neuausrichtung im Bereich der fondsbasierten Rentenversicherungen
anknüpfen.
(Nachricht vom 13.01.2004)
VERSICHERT GEGEN UNWETTERSCHÄDEN?
Schäden in Milliardenhöhe entstehen jedes Jahr in Deutschland
durch Stürme und Unwetter. Unklar ist oft, welche Versicherung
die Schäden übernimmt und zu welchen Konditionen. Allgemein
gilt, dass ab Windstärke 8 bei entsprechender Versicherung
der Schaden von der Versicherungsgesellschaft übernommen wird.
Hauptsächlich sind in solchen Fällen drei Arten von Versicherung
zuständig. Die Wohnbauversicherung kommt für Schäden
am Haus auf, die Hausratspolice deckt an der Einrichtung entstandene
Schäden. Beim PKW reicht die normale Haftpflichtversicherung
in der Regel nicht aus, um Unwetterschäden zu begleichen, daher
kommt hier die Kaskoversicherung zum Einsatz.
(Nachricht vom 13.01.2004)
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