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Versicherung

VOLLKASKOVERSICHERUNG GREIFT NICHT BEI FEHLENDER FAHRPRAXIS

Ein Fahrzeughalter, der in einer fremden deutschen Großstadt beim Abbiegen ein Rotlicht übersah und dabei einen Auffahrunfall verursachte, reichte beim Oberlandesgericht (OLG) Rostock Klage gegen seine PKW Versicherung ein, die auf Grund der groben Fahrlässigkeit des Fahrers keine Haftung für dessen Unfall zu übernehmen bereit war. Das OLG wies die Klage des PKW Halters ab und gab der Vollkaskoversicherung Recht - mit der Begründung, dass die fehlende Fahrpraxis in einer Großstadt den Kläger nicht davor schützen könne, die Konsequenzen eines Rotlichtverstoßes zu tragen. Das Gericht setzte in seiner Urteilsbegründung sogar noch einen drauf: gerade wenn man sich in einer fremden Großstadt nicht auskennt, sollte man beim Autofahren besondere Vorsicht und Aufmerksamkeit an den Tag legen.

(Nachricht vom 13.01.2004)

(Alle Angaben ohne Gewähr)


CANADA LIFE – NEUGESCHÄFT UM 44,7 PROZENT GESTEIGERT

68,5 Millionen Euro Beitragseinnahmen im Neugeschäft
und Zuwachsraten von 44,7 Prozent sichern Canada Life einen guten Start ins neue Jahr. Zusätzlich schloss das Unternehmen 54.500 policierte Verträge ab, das entspricht einem Zuwachs von 24,3 % im Neugeschäft. Damit erhöhten sich die gebuchten Beiträge auf 182,4 Millionen Euro und die Policen auf über 170.000 Stück. Günther Soboll, Hauptbevollmächtigter der Canada Life Europe für Deutschland, erklärt das überdurchschnittliche Wachstum als Ergebnis des innovativen Produktangebots, das unter anderem aus Risikoprodukten, Altersvorsorgepaketen und auf Fondsbasis laufenden Versicherungen, die
das Marktrisiko durch Garantien abfedern, besteht. Außerdem liegt ein weiterer Grund für den Erfolg, so Soboll, in der schnellen Unternehmenszusammenführung von Canada Life und Sali, dem deutschen Lebensversicherungsgeschäft der Prudential International
Assurance, die 2003 stattfand. Canada Life will 2004 an diesen Erfolg durch Neuausrichtung im Bereich der fondsbasierten Rentenversicherungen anknüpfen.

(Nachricht vom 13.01.2004)


VERSICHERT GEGEN UNWETTERSCHÄDEN?

Schäden in Milliardenhöhe entstehen jedes Jahr in Deutschland durch Stürme und Unwetter. Unklar ist oft, welche Versicherung die Schäden übernimmt und zu welchen Konditionen. Allgemein gilt, dass ab Windstärke 8 bei entsprechender Versicherung der Schaden von der Versicherungsgesellschaft übernommen wird.
Hauptsächlich sind in solchen Fällen drei Arten von Versicherung zuständig. Die Wohnbauversicherung kommt für Schäden am Haus auf, die Hausratspolice deckt an der Einrichtung entstandene Schäden. Beim PKW reicht die normale Haftpflichtversicherung in der Regel nicht aus, um Unwetterschäden zu begleichen, daher kommt hier die Kaskoversicherung zum Einsatz.

(Nachricht vom 13.01.2004)


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