REISERÜCKTRITTSKOSTEN-VERSICHERUNG MITBUCHEN
Eine Reiserücktrittskosten-Versicherung muss in einem engen
zeitlichen Zusammenhang mit der Reisebuchung beantragt werden.
Im Regelfall ist der Abschluss nur 10 bis 14 Tage, manchmal auch
noch bis 21 Tage nach der Reisebuchung möglich. Bei Lastminute-Reisen
ist die Buchung sogar nur am selben Tag der Reise buchbar.
Eine Reiserücktrittskosten-Versicherung lohnt sich in
den meisten Fällen, vor allem bei Riesen, die lange im
Voraus gebucht werden. Sie erstattet die Reisekosten, wenn eine
Reise wegen einer unerwartet schweren Erkrankung, eines Unfalls,
einer Schwangerschaft oder wegen Impfunverträglichkeit
nicht angetreten werden kann. Auch der Tod von nahen Angehörigen
oder Mitreisenden ist versichert. Zudem gibt es Angebote, bei
denen der Versicherer auch bei Nichtantritt der Reise wegen
Arbeitsplatzverlust oder einer neuen Arbeitsaufnahme leistet.
Ein Versicherungsvergleich über den gewünschten Versicherungsschutz
lohnt sich in jedem Fall.
(Nachricht vom 13.07.2004)
(Alle Angaben ohne Gewähr)
MIT MALLORCA-POLICE SICHER IN DEN URLAUB
Wer im Urlaub vorhat, einen Mietwagen zu nehmen, sollte darauf
achten, dass seine Kraftfahrt-Versicherung eine so genannte Mallorca-Police
beinhaltet. Ein Versicherungsvergleich ergab, dass die Deckungssummen
der Kfz-Haftpflichtversicherung des Mietwagens nicht ausreichen.
Im schlimmsten Fall kann dies bedeuten, dass derjenige, der den
Mietwagen leiht, für verursachte Schäden selbst aufkommen
muss. Diese Lücke schließt die Mallorca-Police und
sorgt für ungetrübtes Urlaubsvergnügen.
(Nachricht vom 20.07.2004)
GUTE NOTEN FÜR BERUFSUNFÄHIGKEITSVERSICHERUNGEN
Versicherungen, die vor einer Berufsunfähigkeit schützen,
werden immer besser. Zu diesem Ergebnis kam die Zeitschrift Stiftung
Warentest bei einem ihrer neuesten Versicherungstests. Allerdings
zeigte der Versicherungsvergleich, dass ältere Versicherungsnehmer
gegenüber jungen deutlich schlechtere Kondition in Kauf nehmen
müssen. Stiftung Warentest empfiehlt den Verbrauchern deshalb,
möglichst jung eine BU-Versicherung abzuschließen, da
die gesetzliche Versicherung im Krankheitsfall nicht ausreicht und
jeder vierte Bundesbürger vor dem Rentenalter berufsunfähig
wird.
(Nachricht vom 20. Juli 2004)
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