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FEILSCHEN IST ERLAUBT

Ein Tipp zum Schluss: Immobilien unterliegen keiner Preisbindung. Daher lohnt es sich immer, über den veranschlagten Kaufpreis zu verhandeln. Gerade wenn Sie kleinere Mängel entdeckt haben, ist es üblich, von dem Veräußerer ein kleines „Entgegenkommen“ zu verlangen.

(Alle Angaben ohne Gewähr)


WAS IST VOR DEM ERWERB EINES OBJEKTS ZU BEACHTEN?

Bevor Sie sich für den Kauf einer Immobilie entscheiden, gilt es, ein paar Fragen im vorab zu klären. Nur so können Sie sichergehen, dass Ihre Investition in eine Eigentumswohnung oder eine andere Immobilie die richtige Entscheidung ist. Folgende Checkliste sollten Sie demnach beachten.

Voraussetzung für eine genauere Begutachtung einer zu erwerbenden Immobilie ist ein günstiger Finanzierungsplan. In diesem Punkt sollten Sie einen Notar und Finanzberater hinzuziehen, der das Angebot prüft. Wichtig ist, unabhängig davon, ob Sie das Objekt je wieder veräußern möchten, dass mit einer Wertsteigerung in den kommenden Jahren zu rechnen ist.

Ist das Umfeld Ihrer Immobilie für Sie geeignet? Ist die Infrastruktur günstig geplant? Wie weit ist die Entfernung zu öffentlichen Verkehrsmitteln, Ihrem Arbeitsplatz und zu Schulen? Gibt es Einkaufsmöglichkeiten in der Nähe?

Handelt es sich bei der von Ihnen ausgewählten Immobilie um ein bereits bestehendes Objekt, ist es essentiell zu prüfen, in welchem Zustand es sich befindet. Welche Baustoffe wurden verwandt? Sind Schlüsselstellen wie Dach und Keller ausreichend gedämmt und isoliert? In welchem Zustand sind Rohre und Leitungen? Sind Sanitärinstallationen auf dem aktuellen Stand? Gab es in der Vergangenheit Wasserschäden? Wenn ja, wurde nicht nur der Schaden, sondern auch die Ursache behoben?


WO KANN MAN SICH NACH OBJEKTEN UMSEHEN?

Neben den üblichen Wegen wie Kleinanzeigen, Maklerbüros und Wohnbaugesellschaften gibt es noch andere Möglichkeiten, um an Immobilienangebote zu kommen. Empfehlenswert sind in diesem Zusammenhang Immobilienbörsen, die Objekte zur Zwangsversteigerung anbieten. Auf diese Weise kann man an eine Immobilie gelangen, die teilweise für die Hälfte des geschätzten Wertes an den Mann gebracht wird. Fragen Sie auch Ihre Hausbank nach solchen Angeboten.


TIPPS ZUM MIETERSCHUTZ

Da Sie als Mieter einer Wohnung oder eines Hauses auch an Rechte und Pflichten gebunden sind und es in seltenen Fällen zu Streitigkeiten mit Ihrem Vermieter kommen kann, empfehlen wir Ihnen, auf jeden Fall dem jeweiligen Mieterschutzverein einer Gemeinde beizutreten. Gegen eine geringe Jahresgebühr können Sie auf rechtlichen Beistand bei Mietstreitigkeiten zurückgreifen. Erkundigen Sie sich bei Ihrer Gemeinde nach einer entsprechenden Vereinigung.


TIPPS ZUM MIETVERTRAG

Haben Sie Ihre Wunschräumlichkeiten gefunden und es kommt zum Abschluss eines Mietvertrags, sollten Sie sich die Zeit nehmen, den Vertrag genau zu studieren. Folgende Punkte müssen im Vorfeld geklärt werden. Gegebenenfalls können vor Unterzeichnung noch einzelne Vertragsinhalte abgeändert werden. In welchem Zustand übernehmen Sie die Wohnung? „Besenrein“ bedeutet lediglich, dass sie gereinigt übergeben, aber nicht frisch gestrichen wird. Im Gegenzug dazu sind Sie angehalten, sich zu informieren, ob Sie die Wohnung bei einem möglichen Auszug streichen oder nur besenrein übergeben müssen. Wichtig ist ebenfalls die Art des Mietvertrags. Unterschreiben Sie einen Staffelmietvertrag, wird in regelmäßigen Abständen (1-3 Jahre) die Miete um einen bestimmten Prozentsatz erhöht. Ein anderes Modell ist der befristete Mietvertrag. Bei einem solchen Vertrag wird die Inanspruchnahme der von Ihnen angemieteten Wohnung auf eine bestimmte Dauer befristet (z.B. 5 Jahre). Eine Vertragsverlängerung ist in der Regel möglich, wenn kein Eigenbedarf seitens des Vermieters angemeldet worden ist. Möchten Sie allerdings vorzeitig Ihre Wohnung kündigen, ist es üblich, dass Sie drei Nachmieter stellen, aus denen dann ein geeigneter ausgewählt wird. Noch ein Wort zur Kündigung: bedenken Sie, dass wie bei den meisten Verträgen auch bei einem Mietobjekt eine entsprechende Kündigungsfrist vertraglich festgehalten wird, die normalerweise drei Monate beträgt.


TIPPS FÜR DIE WOHNUNGSSUCHE

Es gibt unterschiedliche Methoden, die richtige Wohnung zu finden. Die gängigen Wege, über ein Zeitungsinserat an die eigenen vier Wände zu gelangen oder einen Makler aufzusuchen, haben sich in der Vergangenheit bewährt, jedoch zahlen Sie als potentielle Mieter dabei weitaus mehr als nötig. Wenn Sie auf direktem Wege ein Maklerbüro kontaktieren, zahlen Sie auf jeden Fall die für Vermittlung von Wohn- oder Gewerberaum obligatorische Provision. Und auch Mietangebote in der Tagespresse sind zu 80 Prozent an Maklercourtagen gekoppelt. In diesem Zusammenhang empfiehlt es sich, Wohnbaugesellschaften und Versicherungen bzw. Banken aufzusuchen, die eigene Wohnungen und Häuser besitzen und diese an Mieter vermitteln. Auf diese Weise spart man sich Vermittlungsgebühren und diese Objekte sind noch enger an die jeweiligen Städte-Mietspiegel gebunden als Wohnungen von Einzelobjekt-Eigentümern.


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