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Berufsbekleidung

SCHUTZKLEIDUNG

Was ist Schutzkleidung
Schutzkleidung sind Mittel und Vorrichtungen, die zur Minderung und Abwehr von Gefahren für Gesundheit und Sicherheit einer Person bestimmt sind und von dieser am Körper oder an Körperteilen getragen oder gehalten werden.

Wann muss Schutzkleidung getragen werden
Persönliche Schutzkleidung darf nur getragen werden, wenn sie bestimmten Richtlinien und Bestimmungen entspricht. Die Schutzkleidung muss Schutz vor entsprechenden Arbeitsplatz-Risiken bieten und darf die Gefahr nicht noch vergrößern. Ebenso muss die Schutzkleidung für die am Arbeitsplatz gegebenen Bedingungen geeignet sein und den ergonomischen Anforderungen sowie den gesundheitlichen Erfordernissen des Arbeitnehmers Rechnung tragen und genau passend für den Träger sein. Hersteller von Schutzkleidung müssen sich an EG-Richtlinien halten.

Schutzkleidung für den Kopf
Der Arbeitsschutzhelm besteht aus Helmschale und Innenausstattung. Bei speziellen Arbeiten ist auch ein Helm erforderlich, der das ganze Gesicht, Nacken und Hals vollständig schützt. Solche Helme schützen vor herumfliegenden Partikeln sowie Gasen und Dämpfen, z.B. beim Sandstrahlen und Metallflammspritzen. Lose hängende Haare oder Zöpfe müssen bei der Arbeit mit Maschinen zurückgebunden oder unter einem Haarnetz getragen werden. Die Augen können durch Schutzbrillen oder Vorstecker auf Brillen geschützt werden. Das ganze Gesicht kann mit Schutzschildern oder -hauben vor Verletzungen bewahrt werden. Augen können verletzt werden durch mechanische Einwirkungen, wie Staub, Späne oder Splitter, die in das Auge eindringen oder aber durch Stoß- und Schlagverletzungen. Optische Einwirkungen, wie Licht- und Strahlverletzungen verursachen einen großen Anteil von Augenschädigungen. Beim Arbeiten mit Chemikalien können Spritzer ätzender Flüssigkeiten oder gefährliche Gase die Hornhaut des Auges schädigen und zur Beeinträchtigung der Sehfähigkeit führen.

Körperschutzkleidung
Unter Körperschutzkleidung versteht man die den Rumpf bedeckende Kleidung sowie Schutzjacken, -hosen, -mäntel, -schürzen und –anzüge. Jede Schutzkleidung muss bestimmte Angaben enthalten. Sie muss über den Hersteller Auskunft geben (Name, Anschrift), die Produktbezeichnung, die europäische Norm, Leistungsstufen der Kleidung und eine Gebrauchsanweisung enthalten. So muss beispielsweise genau zu entnehmen sein, ob die Kleidung wasser- oder feuerfest oder dazu geeignet ist, mit bestimmten chemischen Mitteln zu arbeiten usw.
Weitere Schutzkleidung gibt es auch für Hände oder Füße. Wenn Sie in einem Beruf arbeiten, indem ihre Gesundheit oder Ihre Sicherheit durch bestimmte Arbeitsvorgänge gefährdet sind, sollten Sie sich unbedingt ausführlich darüber informieren, wie sie sich am besten schützen können. Zwar ist es Aufgabe des Arbeitgebers, den Arbeitnehmer genauestens aufzuklären und die entsprechende Schutzkleidung bereit zu stellen, dennoch sollte der Arbeitnehmer sich nochmals absichern, um keine Risiken einzugehen.

(Alle Angaben ohne Gewähr)


STEUERERSPARNIS DURCH BERUFSKLEIDUNG

Aufwendungen für Arbeitskleidung gehören, wenn es sich um typische Berufskleidung handelt, zu den Werbungskosten. Dagegen handelt es sich bei Aufwendungen für bürgerliche Kleidung um nicht absetzbare Kosten der privaten Lebensführung. Die ausschließliche Nutzung bei der Berufsausübung ändert nichts an diesem Grundsatz. Das Abzugsverbot gilt auch, wenn dem Steuerpflichtigen wegen seines Berufs außergewöhnlich hohe Aufwendungen für die Kleidung erwachsen.
Ausnahmsweise kann ein besonders hoher, beruflich veranlasster Verschleiß von bürgerlicher Kleidung zum Werbungskosten-/Betriebsausgabenabzug zugelassen werden. Dies ist jedoch nur dann zulässig, wenn der erhöhte berufliche Verschleiß vom normalen Kleidungsverschleiß nach objektiven Maßstäben zutreffend und in leicht nachprüfbarer Weise abgrenzbar ist. Entsprechende Informationen erhalten Sie von Ihrem Steuerberater.


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