CHINA – DAS REICH DER MITTE ENTDECKEN
Lange ist es her, da schottete sich China nahezu komplett von
der Außenwelt ab und lies keine “Barbaren” (so die
allgemein gültige Bezeichnung für Ausländer) in sein
Land. Das Ende der Geschichte ist bekannt – Ende des 19. Jahrhunderts
zwangen die Briten China zur Öffnung seiner Grenzen und somit
zum Handel – der Anfang vom Ende der chinesischen Kaiserherrschaft.
Doch auch seit in China der Kommunismus herrscht, ist das Land nicht
unbedingt ein beliebtes Reiseziel für Touristen gewesen, die
Einreise für Individualtouristen war schwierig und wurde nicht
gefördert. Eher schon ging es in Reisegruppen mit staatlicher
Aufsicht, so dass der schädliche kapitalistische Einfluss auf
die Bevölkerung eingedämmt werden konnte.
Mit dem großen Umschwung, den China in den letzen Jahren
erfahren hat, ändern sich jedoch auch diese rigiden Einreisebestimmungen.
Individualtouristen können nunmehr relativ einfach ein
Visum erhalten und das Land auf eigene Faust entdecken.
Hier die wichtigsten Informationen zur Einreise im Überblick:
Visabestimmungen
Zum Erhalt eines Visums müssen Sie die für die meisten
Länder erforderlichen Papiere vorlegen:
einen Reisepass, der noch mindestens 6 Monate gültig ist
und eine Seite für das Visum frei hat, ein Lichtbild, das
am leserlich ausgefüllten Antragsformular angebracht ist,
und natürlich die Visumgebühr. Die Papiere müssen
persönlich eingereicht werden (d.h. Sendung mit der Post
ist ausgeschlossen), alternativ kann man einen Visumservice
damit beauftragen, dessen Dienste jedoch wieder zusätzlich
kosten. Dies kann aber immer noch billiger sein als extra nach
Berlin, Bonn, Hamburg oder München zu fahren, wo die Abgabe
der Formulare möglich ist.
Preise sind überschaubar:
Die Visumgebühr beträgt für Touristen und Geschäftsreisende
20 Euro (einmalige Einreise) bzw. 30 Euro, wenn Sie zweimal
einreisen wollen. Möchten Sie innerhalb von 6 Monaten mehrmals
einreisen, zahlen Sie 40 Euro, für ein Jahr 60 Euro.
Die letzten beiden Optionen stehen nur Geschäftsreisenden
zur Verfügung bzw. Ausländern mit Arbeitserlaubnis.
Benötigen Sie Ihr Visum am selben Tag oder innerhalb von
2 Arbeitstagen, müssen Sie 30 bzw. 20 Euro dazurechnen.
Visa können auch in China verlängert werden.
Für ein Arbeitsvisum müssen Sie die Arbeitserlaubnis
des Ministeriums für Arbeit und soziale Sicherung der VR
China vorlegen, zusätzlich bei einem Aufenthalt von über
einem Jahr einen AIDS-Test.
Geschäftsreisende benötigen die Originaleinladung
der Firma, des Ministeriums oder der sonst zuständigen
Stelle, die sie besuchen möchten.
Wichtig: Sie müssen Ihrem Antragsformular einen frankierten
Rückumschlag beilegen! Außerdem sollten Sie die Reise
spätestens 3 Monate nach Ausstellung des Visums antreten,
sonst wird das Papier wieder ungültig
Übrigens müssen Touristen bei einem Aufenthalt von über
24 Stunden eine Meldung bei den örtlichen Behörden
vornehmen. In Hotels wird dies vom Personal übernommen,
bei Übernachtung bei Freunden müssen diese die Meldung
vornehmen. Dies wird in verschiedenen Regionen allerdings unterschiedlich
streng gehandhabt.
Impfungen und Reisemedizin
Generell sind zur Einreise nach China keine Impfungen vorgeschrieben,
außer, Sie reisen aus einem Gelbfiebergebiet ein. Dann
müssen Sie ein gültiges Impfzertifikat vorlegen. Empfohlen
werden aber Impfungen gegen Tetanus/Diphterie, Hepatitis A und
B, Polio, Typhus und, sollten Sie sich länger im Land aufhalten
und in ärmeren Gebieten unterwegs sein, Tollwut.
Das Malariarisiko und auch die anzuwendende Profilaxe hängt
davon ab, in welches Gebiet Sie zu welcher Jahreszeit reisen.
Unterhalb des 25. Breitengrades (nördlich) herrscht ganzjähriges
Malariarisiko (von gering bis hoch), zwischen Mai und Dezember
wandert es auch weiter nördlich über den 33. Breitengrad
hinaus.
Generell sollten Sie auch mit dem Essen vorsichtig sein und
Ihrem Körper Zeit geben, sich an die ungewohnte Nahrung
zu gewöhnen. Der alte Spruch: “wenn man es nicht
braten, kochen oder schälen kann, sollte man es nicht essen”,
hat auch hier seine Gültigkeit. Darmerkrankungen sind trotzdem
kaum zu vermeiden, müssen aber nichts Ernstes sein, da
andere Gewürze und Zutaten einfach eine Umstellung für
den Darm bedeuten. Denken Sie aber auf jeden Fall an Kohletabletten
und andere Durchfallmedikamente, die aber nur im absoluten Notfall
(z.B. bei längeren Fahrten) eingesetzt werden sollten.
Achten Sie auf genug Flüssigkeitszufuhr.
Zollvorschriften
Bei der Einreise ist es ganz einfach – Sie müssen
angeben, welche Wertgegenstände und wie viel Fremdwährung
Sie bei sich haben, und sollten diese Gegenstände auch
wieder bei sich haben, wenn Sie ausreisen (abgesehen vom Geld
natürlich). Die Kontrollen sind in diesem Punkt bei der
Ausreise aber nicht sehr streng. Chinesische Währung darf
nicht ein- oder ausgeführt werden. Kulturgüter dürfen
auch nicht ausgeführt werden, wenn Sie also Antiquitäten
oder ähnliches kaufen, sollten Sie sich eine Ausfuhrgenehmigung
besorgen, um zu vermeiden, dass Ihr erworbenes Kunststück
oder auch Sie etwas länger in China bleiben.
(Alle Angaben ohne Gewähr)
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