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Last Minute

DIE SPRACHE DER REISEVERANSTALTER

Erfahrenen Lesern von Reisekatalogen oder Branchenkennern ist diese Problematik sicherlich bereits bekannt. Ist man mit der Sprache, die in den Prospekten verwendet wird, nicht vertraut, kann es bei Ankunft im Urlaubsort eine böse Überraschung geben. Daher folgt nun eine kleine Einführung in das Vokabular der Urlaubsunternehmen, die Ihnen helfen soll, bei der Buchung Ihrer Reise die richtige Wahl zu treffen.

„MS (Meerseite)“. Liegt ein Zimmer zur Meerseite, garantiert dies noch keinen Meerblick. Gegebenenfalls versperren Palmen oder andere Gebäude die Sicht, wenn Sie in einer der unteren Etagen untergebracht werden.

„Aufstrebendes Urlaubszentrum/Ort“. Wird die Umgebung Ihres Hotels folgendermaßen beschrieben, müssen Sie unter Umständen mit Baulärm rechnen. Aufstrebend ist dort in der Regel die Infrastruktur, d.h. Ihr Urlaubsdomizil befindet sich wahrscheinlich in einem Neubaugebiet.

„Fröhliche/lebhafte Atmosphäre“. Ruhe- und Erholungssuchende aufgepasst! Dieser Ausdruck könnte auch für „Party pur“ stehen.

„Naturbelassener Strand“. Liegt Ihre Hotel- oder Appartementanlage an einem solchen Küstenabschnitt, heißt das, Hotel- oder Appartementführung kommen nicht für die Reinigung und Pflege auf. In vielen Fällen sind solche Strände – vor allem in touristischen Ballungsgebieten – verschmutzt.

„Kontinentales Frühstück“. Dieses Frühstück umfasst in den meisten Fällen lediglich Kaffee, Tee, Brötchen oder Croissant sowie Marmelade und Butter.

(Alle Angaben ohne Gewähr)


TIPPS ZUR BUCHUNG EINES LAST MINUTE ANGEBOTES

Reiseversicherung
Bei Buchung einer Reise lohnt es sich immer, eine entsprechende Versicherung abzuschließen. Auch wenn Sie erst kurz vor Abflug buchen, können Sie nie wissen, was unmittelbar vor oder während der Reise passiert. Reisebüros und Veranstalter haben verschiedene Versicherungsmodelle für Sie zur Auswahl. Auf jeden Fall sollten Sie eine Reiserücktrittskosten-Versicherung (RRV) abschließen. Diese tritt in Kraft, wenn Sie vor allem durch Krankheit verhindert sind, die von Ihnen gebuchte Reise antreten zu können. Gegen Vorlage eines ärztlichen Attests werden Ihnen 80 Prozent des Reisepreises zurückerstattet.

Natürlich gibt es noch andere Versicherungspakete. Ihr Reisebüro oder Reiseveranstalter berät Sie gerne.

Sicherungsschein
Leider passiert es immer wieder, dass ein Reiseveranstalter in Konkurs geht. Das ist nicht nur für die Angestellten, sondern auch für die Kunden problematisch, die dort ihren lang ersehnten Urlaub gebucht haben. Aus diesem Grunde sollten Sie sich vor der Buchung einer Reise informieren, ob der von Ihnen ausgewählte Urlaubs-Veranstalter seriös ist. Auskunft darüber erteilt Ihnen Ihr Reisebüro oder die Verbraucherzentrale (www.verbraucherzentrale.de).

Am wichtigsten jedoch ist in diesem Zusammenhang der bei einer Buchung obligatorische Sicherungsschein. Diesen sollten Sie spätestens bei Empfang der Reiseunterlagen (Flugtickets, Hotel-Voucher usw.) bekommen. Wird Ihr Reiseveranstalter während Ihres Aufenthaltes im Urlaubsort zahlungsunfähig, garantiert Ihnen der Sicherungsschein die Fortdauer Ihres Aufenthaltes und den Rückflug in die Heimat. Verfügt ein Reiseveranstalter nicht über einen solchen Sicherungsschein, sollten Sie von einem Buchungsvertrag mit diesem Untenehmen absehen.


WUSSTEN SIE SCHON...

dass Sie als Last Minute Urlauber trotz des vergünstigten Reisepreises die gleichen Rechte und Ansprüche auf Inanspruchnahme aller im Reiseangebot enthaltenen Vertragsinhalte haben wie ‚normal’ zahlende Bucher? Denn auch wenn Sie in günstigen Fällen für eine Reise um die Hälfte weniger zahlen als andere, buchen Sie dennoch das gleiche Produkt. Daher brauchen Sie keine falsche Scham an den Tag legen, wenn während Ihres Last Minute Urlaubs irgendetwas nicht dem reisevertraglichen Inhalt entsprechend verläuft. Sie können trotz des von Ihnen gezahlten Schnäppchenpreises auf ganzheitliche Erfüllung Ihres Reisevertrages beharren. Lassen Sie sich hinsichtlich der in einem Last Minute Angebot enthaltenen Leistungen auf jeden Fall von der zuständigen Reisestelle oder dem jeweiligen Reisebüro ausführlich beraten.


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