DIE SPRACHE DER REISEVERANSTALTER
Erfahrenen Lesern von Reisekatalogen oder Branchenkennern ist
diese Problematik sicherlich bereits bekannt. Ist man mit der Sprache, die
in den Prospekten verwendet wird, nicht vertraut, kann es bei Ankunft im
Urlaubsort eine böse Überraschung geben. Daher folgt nun eine
kleine Einführung in das Vokabular der Urlaubsunternehmen, die Ihnen
helfen soll, bei der Buchung Ihrer Reise die richtige Wahl zu treffen.
„MS (Meerseite)“. Liegt ein Zimmer zur Meerseite, garantiert
dies noch keinen Meerblick. Gegebenenfalls versperren Palmen oder andere
Gebäude die Sicht, wenn Sie in einer der unteren Etagen untergebracht
werden.
„Aufstrebendes Urlaubszentrum/Ort“. Wird die Umgebung Ihres
Hotels folgendermaßen beschrieben, müssen Sie unter Umständen
mit Baulärm rechnen. Aufstrebend ist dort in der Regel die Infrastruktur,
d.h. Ihr Urlaubsdomizil befindet sich wahrscheinlich in einem Neubaugebiet.
„Fröhliche/lebhafte Atmosphäre“. Ruhe- und Erholungssuchende
aufgepasst! Dieser Ausdruck könnte auch für „Party pur“ stehen.
„Naturbelassener Strand“. Liegt Ihre Hotel- oder Appartementanlage
an einem solchen Küstenabschnitt, heißt das, Hotel- oder Appartementführung
kommen nicht für die Reinigung und Pflege auf. In vielen Fällen
sind solche Strände – vor allem in touristischen Ballungsgebieten – verschmutzt.
„Kontinentales Frühstück“. Dieses Frühstück
umfasst in den meisten Fällen lediglich Kaffee, Tee, Brötchen
oder Croissant sowie Marmelade und Butter.
(Alle Angaben ohne Gewähr)
TIPPS ZUR BUCHUNG EINES LAST MINUTE ANGEBOTES
Reiseversicherung
Bei Buchung einer Reise lohnt es sich immer, eine entsprechende
Versicherung abzuschließen. Auch wenn Sie erst kurz vor Abflug
buchen, können Sie nie wissen, was unmittelbar vor oder während
der Reise passiert. Reisebüros und Veranstalter haben verschiedene
Versicherungsmodelle für Sie zur Auswahl. Auf jeden Fall sollten
Sie eine Reiserücktrittskosten-Versicherung (RRV) abschließen.
Diese tritt in Kraft, wenn Sie vor allem durch Krankheit verhindert
sind, die von Ihnen gebuchte Reise antreten zu können. Gegen
Vorlage eines ärztlichen Attests werden Ihnen 80 Prozent des
Reisepreises zurückerstattet.
Natürlich gibt es noch andere Versicherungspakete. Ihr
Reisebüro oder Reiseveranstalter berät Sie gerne.
Sicherungsschein
Leider passiert es immer wieder, dass ein Reiseveranstalter
in Konkurs geht. Das ist nicht nur für die Angestellten,
sondern auch für die Kunden problematisch, die dort
ihren lang ersehnten Urlaub gebucht haben. Aus diesem Grunde
sollten Sie sich vor der Buchung einer Reise informieren,
ob der von Ihnen ausgewählte Urlaubs-Veranstalter seriös
ist. Auskunft darüber erteilt Ihnen Ihr Reisebüro
oder die Verbraucherzentrale (www.verbraucherzentrale.de).
Am wichtigsten jedoch ist in diesem Zusammenhang der bei
einer Buchung obligatorische Sicherungsschein. Diesen sollten
Sie spätestens bei Empfang der Reiseunterlagen (Flugtickets,
Hotel-Voucher usw.) bekommen. Wird Ihr Reiseveranstalter während
Ihres Aufenthaltes im Urlaubsort zahlungsunfähig, garantiert
Ihnen der Sicherungsschein die Fortdauer Ihres Aufenthaltes
und den Rückflug in die Heimat. Verfügt ein Reiseveranstalter
nicht über einen solchen Sicherungsschein, sollten Sie
von einem Buchungsvertrag mit diesem Untenehmen absehen.
WUSSTEN SIE SCHON...
dass Sie als Last Minute Urlauber trotz des vergünstigten Reisepreises
die gleichen Rechte und Ansprüche auf Inanspruchnahme aller im
Reiseangebot enthaltenen Vertragsinhalte haben wie ‚normal’ zahlende
Bucher? Denn auch wenn Sie in günstigen Fällen für eine
Reise um die Hälfte weniger zahlen als andere, buchen Sie dennoch
das gleiche Produkt. Daher brauchen Sie keine falsche Scham an den Tag
legen, wenn während Ihres Last Minute Urlaubs irgendetwas nicht
dem reisevertraglichen Inhalt entsprechend verläuft. Sie können
trotz des von Ihnen gezahlten Schnäppchenpreises auf ganzheitliche
Erfüllung Ihres Reisevertrages beharren. Lassen Sie sich hinsichtlich
der in einem Last Minute Angebot enthaltenen Leistungen auf jeden Fall
von der zuständigen Reisestelle oder dem jeweiligen Reisebüro
ausführlich beraten.
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