REISEVERANSTALTER-TIPPS
Wir haben uns bei der Recherche auf Reiseveranstalter beschränkt, die
Ihr gesamtes Angebotsspektrum auch im Internet präsentieren, und es
dem Web-User auf diese Weise ermöglichen, außerhalb der üblichen
Geschäftszeiten seine individuelle Reise zu buchen.
DERTOUR
Dertour ist Spezialist für Individuelles. Flüge, Hotels, Ferienwohnungen,
Mietwägen. Alles kann man hier nach seinen eigenen Wünschen
zusammenstellen. Und das in Deutschland, Europa, USA und Asien. Natürlich
verfügt Dertour auch über Pauschalpakete, die Flug und Hotel
kombinieren. Sehr empfehlenswert sind die günstigen Angebote für
Stadthotels in den Metropolen dieser Welt. Last-Minute-Freunde kommen
bei zahlreichen Stadthotel-Schnäppchen voll auf Ihre Kosten.
Mehr Informationen zu diesem Anbieter finden Sie unter www.dertour.de.
TJAEREBORG
Endlich ist mit Tjaereborg auch ein Reiseveranstalter im Internet
vertreten, der vor allem für Familien günstige Pauschalreisen
mit Flug, Unterkunft, Verpflegung und Transfer anbietet. Neben den klassischen
Zielen wie Südeuropa und Nordafrika verfügt Tjaereborg ebenfalls über
Angebote in attraktiven Fernzielen. Auch bei Tjaereborg werden täglich
neue Kurzfristangebote im Internet präsentiert.
Mehr Informationen zu diesem Anbieter finden Sie unter www.tjaereborg.de.
TUI
Der TUI-Konzern ist nach wie vor einer der größten Touristikunternehmen
in Deutschland. Entsprechend groß ist das Sortiment, das in Reisebüros
wie auch über das Internet buchbar ist. Pauschalreisen in sämtliche
Urlaubsgebiete dieser Welt sind ebenso im Angebot wie Nur-Flüge,
Hotels weltweit, Mietwägen und Rundreisen.
Mehr Informationen zu diesem Anbieter finden Sie unter www.tui.de.
(Alle Angaben ohne Gewähr)
DIE SPRACHE DER REISEVERANSTALTER
Erfahrenen Lesern von Reisekatalogen oder Branchenkennern ist
diese Problematik sicherlich bereits bekannt. Ist man mit der Sprache, die
in den Prospekten verwendet wird, nicht vertraut, kann es bei Ankunft im
Urlaubsort eine böse Überraschung geben. Daher folgt nun eine
kleine Einführung in das Vokabular der Urlaubsunternehmen, die Ihnen
helfen soll, bei der Buchung Ihrer Reise die richtige Wahl zu treffen.
„MS (Meerseite)“. Liegt ein Zimmer zur Meerseite, garantiert
dies noch keinen Meerblick. Gegebenenfalls versperren Palmen oder andere
Gebäude die Sicht, wenn Sie in einer der unteren Etagen untergebracht
werden.
„Aufstrebendes Urlaubszentrum/Ort“. Wird die Umgebung Ihres
Hotels folgendermaßen beschrieben, müssen Sie unter Umständen
mit Baulärm rechnen. Aufstrebend ist dort in der Regel die Infrastruktur,
d.h. Ihr Urlaubsdomizil befindet sich wahrscheinlich in einem Neubaugebiet.
„Fröhliche/lebhafte Atmosphäre“. Ruhe- und Erholungssuchende
aufgepasst! Dieser Ausdruck könnte auch für „Party pur“ stehen.
„Naturbelassener Strand“. Liegt Ihre Hotel- oder Appartementanlage
an einem solchen Küstenabschnitt, heißt das, Hotel- oder Appartementführung
kommen nicht für die Reinigung und Pflege auf. In vielen Fällen
sind solche Strände – vor allem in touristischen Ballungsgebieten – verschmutzt.
„Kontinentales Frühstück“. Dieses Frühstück
umfasst in den meisten Fällen lediglich Kaffee, Tee, Brötchen
oder Croissant sowie Marmelade und Butter.
PROFITIEREN SIE VON DER DOLLARSCHWÄCHE
Die Stärke des Euro wirkt sich vor allem bei manchen Fernreisen überraschend
positiv aus. So können Reiseveranstalter in Urlaubszielen, in
denen sie ihre Hotelkontingente in US Dollar einkaufen, Pauschalreisen
bis zu 10% günstiger anbieten. Dabei wirkt sich der starke Euro
momentan ausschließlich auf den Übernachtungssatz innerhalb
einer Pauschalreise aus. Die Flüge wurden bis dato noch nicht
preiswerter. Begünstigte Ziele sind unter anderem die USA, Lateinamerika
sowie Pauschalklassiker wie beispielsweise Ägypten, Thailand,
Sri Lanka, Malediven, Kuba und die Dominikanische Republik. Doch nicht
alle deutschen Reiseveranstalter nutzen den schwachen US-Dollar-Kurs,
um ihren Kunden im Vergleich zum Vorjahr günstigere Reisen anzubieten.
Daher lohnt sich in jedem Falle ein Preisvergleich, bevor Sie eine
Reise in diese Urlaubsländer buchen.
REISEVERANSTALTER HAFTEN AUCH FÜR FLÜGE
In einem Grundsatzurteil des Bundesgerichtshofs (BGH) in Karlsruhe
vom Januar 2004 wurde Verbrauchern mehr Rechte bei Pauschalreisen
eingeräumt. Demnach dürfen Veranstalter die Haftung für
Flüge als Teil eines Pauschalarrangements nicht mehr ausschließen.
Entsprechende Klauseln in Reiseverträgen, die Flüge als
Fremdleistung bezeichnen, sind von nun ab unwirksam. Im ungünstigsten
Fall ist der Reiseveranstalter daher verpflichtet, Flüge in eigener
Verantwortung zu erbringen, um die Vertragsinhalte einer Pauschalbuchung
zu erfüllen. In den Allgemeinen Geschäftsbedingungen deutscher
Reiseveranstalter wird man wohl künftig diese Vertragsklausel
nicht mehr vorfinden: „Die im Rahmen einer Reise oder zusätzlich
zu dieser erbrachte Beförderung im Linienverkehr, für die
Ihnen ein entsprechender Beförderungsausweis ausgestellt wurde,
erbringen wir als Fremdleistung, sofern wir in der Reiseausschreibung
und in der Reisebestätigung ausdrücklich darauf hinweisen.
Wir stehen daher nicht für die Erbringung der Beförderungsleistung
selbst ein.“ Diese Klausel ist von nun an unwirksam. Genauere
Informationen zu diesem Thema erhalten Sie von der deutschen Verbraucherzentrale.
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