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Erholung

IM TREND: AYURVEDA-ERHOLUNG

Immer mehr Urlaubsorte und Ferienhotels bieten spezielle Ayurveda-Programme zur Erholung an. Zusätzlich zu entspannenden oder anregenden Ölmassagen bieten sie eine spezielle Ernährung an, die Geist, Körper und Seele wieder ausbalancieren soll. Immer mehr gesundheitsbewusste Menschen setzen auf die altindische Lehre des Wohlbefindens, um sich von den Strapazen des Alltags zu erholen.

Ergänzend zu den umfangreichen Wellness-Programmen bieten viele Hotels inzwischen auch spezielle Ayurveda-Kochkurse an, so dass Erholung und Wohlbefinden auch im Alltag noch möglichst lange anhalten.

Ayurveda ist eine über 3.000 Jahre alte Wissenschaft, die aus Indien kommt und "Wissenschaft des Lebens" heißt. Der Name setzt sich aus zwei Sanskrit-Wörtern zusammen: Ayu für Leben und Veda für Wissen. In der indischen Heilkunde werden rund 700 verschiedene Präparate, Ölmassagen und Bäder eingesetzt. Ayurveda beruht darauf, das Gleichgewicht von seelischem und körperlichem Wohlbefinden wieder herzustellen. Sie geht davon aus, dass menschliches Unwohlsein auf ein gestörtes Gleichgewicht der individuellen Lebensenergie (Dosha) zurück zu führen ist.

Die Lebensenergie umfasst das Zusammenspiel von Körper, Geist und Seele. In der ayurvedischen Lehre werden die Typen von Lebensenergien unterscheiden: Vata, Pitta und Kapha. Vata (Wind) entsteht aus Luft und Raum und reguliert alle Prozesse, die etwas mit Bewegung zu tun haben. Pitta (Sonne) ist für Stoffwechselvorgänge zuständig und besteht aus Feuer und Wasser. Kapha (Mond) gibt Struktur und besteht aus Wasser und Erde.

Das Ayurveda-Programm zur Erholung beginnt üblicherweise mit einer Pulsdiagnose. Anhand dieser Diagnose kann ein ayurvedischer Arzt feststellen, welchem Typ der Erholungssuchende angehört. Daraufhin werden verschiedene Anwendungen bestimmt, welche zur Wiederherstellung des Wohlbefindens dienen.

Ein Mittel ist beispielsweise die Abhyanga-Massage, auch als Synchron-Massage bekannt. Die Massage wird vierhändig durchgeführt, regt die Durchblutung an und lockert die Muskulatur.

Eine weitere Anwendung ist der Shirodhara, ein Stirnguss aus lauwarmem Öl. Das Ziel dieser Behandlung ist die Reinigung des Körpers und die Wiederherstellung der natürlichen Balance von Körper, Geist und Seele.

(Alle Angaben ohne Gewähr)


VORSICHT MIT ARBEIT IM URLAUB

Arbeitnehmer, die sich im Urlaub etwas dazuverdienen wollen, haben schlechte Karten. Nach dem Bundesurlaubsgesetz ist dies verboten: "Während des Urlaubs darf der Arbeitnehmer keine dem Urlaubszweck widersprechende Erwerbstätigkeit leisten." Wer sich im Urlaub nicht erholt, sondern arbeitet, macht sich zwar nicht strafbar, muss aber mit Ärger rechnen. Denn der Arbeitgeber muss dem Arbeitnehmer die Erwerbstätigkeit während des Urlaubs genehmigen. Arbeitet der Arbeitnehmer ohne diese Genehmigung, droht eine Abmahnung.

Es gibt allerdings auch Ausnahmen. Dient die Arbeit der geistigen oder körperlichen Regeneration, wie zum Beispiel die Mitarbeit bei einer Weinernte, dann kann der Arbeitgeber die Genehmigung nicht verweigern.

Erlaubt sind auch so genannte Gefälligkeitsarbeiten: Dazu gehören ehrenamtliche Tätigkeiten, Nachbarschaftshilfe oder die Mitarbeit im Familienbetrieb auf freiwilliger Basis. In diesem Fall muss der Arbeitgeber auch nicht informiert werden.

Vorsicht ist dagegen bei Nebenjobs geboten. Ein Blick in den Arbeitsvertrag kann Klarheit schaffen. Die meisten Arbeitsverträge schließen nämlich eine Nebentätigkeit von vornherein aus. Hat der Arbeitgeber allerdings die Nebentätigkeit genehmigt, kann er sie auch während der Urlaubszeit nicht verbieten. Allerdings darf die Stundenanzahl das übliche Maß nicht übertreffen. Wer zweimal die Woche je drei Stunden einer Nebentätigkeit nachgeht und während des Urlaubs auf 8 Stunden täglich ausdehnt, muss mit Ärger rechnen.

Das Gesetz beruht auf der Grundlage, dass ein Arbeitnehmer gegenüber seinem Arbeitgeber die Verpflichtung hat, erholt aus dem Urlaub zurück zu kommen. Wer nach dem Urlaub krank wiederkehrt, weil er sich in der Freizeit überarbeitet hat, wird dem Arbeitgeber gegenüber sogar schadenersatzpflichtig.


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