IM TREND: AYURVEDA-ERHOLUNG
Immer mehr Urlaubsorte und Ferienhotels bieten spezielle Ayurveda-Programme
zur Erholung an. Zusätzlich zu entspannenden oder anregenden Ölmassagen
bieten sie eine spezielle Ernährung an, die Geist, Körper
und Seele wieder ausbalancieren soll. Immer mehr gesundheitsbewusste
Menschen setzen auf die altindische Lehre des Wohlbefindens, um sich
von den Strapazen des Alltags zu erholen.
Ergänzend zu den umfangreichen Wellness-Programmen bieten viele
Hotels inzwischen auch spezielle Ayurveda-Kochkurse an, so dass Erholung
und Wohlbefinden auch im Alltag noch möglichst lange anhalten.
Ayurveda ist eine über 3.000 Jahre alte Wissenschaft, die aus
Indien kommt und "Wissenschaft des Lebens" heißt.
Der Name setzt sich aus zwei Sanskrit-Wörtern zusammen: Ayu für
Leben und Veda für Wissen. In der indischen Heilkunde werden
rund 700 verschiedene Präparate, Ölmassagen und Bäder
eingesetzt. Ayurveda beruht darauf, das Gleichgewicht von seelischem
und körperlichem Wohlbefinden wieder herzustellen. Sie geht davon
aus, dass menschliches Unwohlsein auf ein gestörtes Gleichgewicht
der individuellen Lebensenergie (Dosha) zurück zu führen
ist.
Die Lebensenergie umfasst das Zusammenspiel von Körper, Geist
und Seele. In der ayurvedischen Lehre werden die Typen von Lebensenergien
unterscheiden: Vata, Pitta und Kapha. Vata (Wind) entsteht aus Luft
und Raum und reguliert alle Prozesse, die etwas mit Bewegung zu tun
haben. Pitta (Sonne) ist für Stoffwechselvorgänge zuständig
und besteht aus Feuer und Wasser. Kapha (Mond) gibt Struktur und besteht
aus Wasser und Erde.
Das Ayurveda-Programm zur Erholung beginnt üblicherweise mit
einer Pulsdiagnose. Anhand dieser Diagnose kann ein ayurvedischer
Arzt feststellen, welchem Typ der Erholungssuchende angehört.
Daraufhin werden verschiedene Anwendungen bestimmt, welche zur Wiederherstellung
des Wohlbefindens dienen.
Ein Mittel ist beispielsweise die Abhyanga-Massage, auch als Synchron-Massage
bekannt. Die Massage wird vierhändig durchgeführt, regt
die Durchblutung an und lockert die Muskulatur.
Eine weitere Anwendung ist der Shirodhara, ein Stirnguss aus lauwarmem Öl.
Das Ziel dieser Behandlung ist die Reinigung des Körpers und
die Wiederherstellung der natürlichen Balance von Körper,
Geist und Seele.
(Alle Angaben ohne Gewähr)
VORSICHT MIT ARBEIT IM URLAUB
Arbeitnehmer, die sich im Urlaub etwas dazuverdienen wollen, haben
schlechte Karten. Nach dem Bundesurlaubsgesetz ist dies verboten: "Während
des Urlaubs darf der Arbeitnehmer keine dem Urlaubszweck widersprechende
Erwerbstätigkeit leisten." Wer sich im Urlaub nicht erholt,
sondern arbeitet, macht sich zwar nicht strafbar, muss aber mit Ärger
rechnen. Denn der Arbeitgeber muss dem Arbeitnehmer die Erwerbstätigkeit
während des Urlaubs genehmigen. Arbeitet der Arbeitnehmer ohne
diese Genehmigung, droht eine Abmahnung.
Es gibt allerdings auch Ausnahmen. Dient die Arbeit der geistigen
oder körperlichen Regeneration, wie zum Beispiel die Mitarbeit
bei einer Weinernte, dann kann der Arbeitgeber die Genehmigung
nicht verweigern.
Erlaubt sind auch so genannte Gefälligkeitsarbeiten:
Dazu gehören ehrenamtliche Tätigkeiten, Nachbarschaftshilfe
oder die Mitarbeit im Familienbetrieb auf freiwilliger Basis.
In diesem Fall muss der Arbeitgeber auch nicht informiert
werden.
Vorsicht ist dagegen bei Nebenjobs geboten. Ein Blick in den
Arbeitsvertrag kann Klarheit schaffen. Die meisten Arbeitsverträge
schließen nämlich eine Nebentätigkeit von vornherein
aus. Hat der Arbeitgeber allerdings die Nebentätigkeit
genehmigt, kann er sie auch während der Urlaubszeit nicht
verbieten. Allerdings darf die Stundenanzahl das übliche
Maß nicht übertreffen. Wer zweimal die Woche je drei
Stunden einer Nebentätigkeit nachgeht und während
des Urlaubs auf 8 Stunden täglich ausdehnt, muss mit Ärger
rechnen.
Das Gesetz beruht auf der Grundlage, dass ein Arbeitnehmer
gegenüber seinem Arbeitgeber die Verpflichtung hat, erholt
aus dem Urlaub zurück zu kommen. Wer nach dem Urlaub krank
wiederkehrt, weil er sich in der Freizeit überarbeitet
hat, wird dem Arbeitgeber gegenüber sogar schadenersatzpflichtig.
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