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Gesundheit

RATGEBER GESUNDHEIT: RSV (RESPIRATORY SYNCTICAL VIRUS)

Der Respiratory Synctical Virus ist in den meisten Fällen die Ursache für Atemwegserkrankungen wie Husten und Schnupfen bei neugeborenen Babys zwischen 0 und 6 Monaten. Werden die Symptome nicht frühzeitig erkannt oder nicht gänzlich auskuriert, kann es in schweren Fällen sogar zu einer Lungenentzündung kommen.

In der heutigen Kinder- und Säuglings-Medizin können Ärzte Ihrem Baby daher einen bestimmten Eiweißstoff verabreichen, der dem Neugeborenen einmal im Monat gespritzt wird. Dies ist zwar kein Impfstoff, der einen 100%-igen Schutz gewährleistet, jedoch verfügen die Eiweiß-Antikörper ebenfalls über einen verhältnismäßig hohen prophylaktischen Wert.

(Alle Angaben ohne Gewähr)


RATGEBER GESUNDHEIT: NEURODERMITIS

Bei Neurodermitis handelt es sich um eine erbliche Hautkrankheit, die sich durch extrem trockene und entzündliche Hautpartien äußert. Das Unangenehme an Neurodermitis ist in besonderem Maße der starke Juckreiz, den der Betroffene durch die extreme Trockenheit der Haut empfindet. Menschen, die an Neurodermitis leiden, fügen sich oftmals selbst offene Stellen auf der Haut zu, die sich leicht entzünden, da sie dem Drang, sich an den betreffenden Hautstellen zu kratzen, nachgeben.

Die Ursache für den Ausbruch von Neurodermitis, auch atopisches Ekzem genannt, ist eine Kombination von erblicher Veranlagung und Umwelteinflüssen. Leider können von dieser Krankheit bereits Babys betroffen sein.

Bei Neurodermitis ist es vor allem wichtig, auf die entsprechende Pflege der Haut zu achten. Regelmäßiges Eincremen beugt genauso vor wie eine allergenfreie Ernährung. Bei Neurodermitis gefährdeten Babys empfehlen Ärzte, sein Baby so lange wie möglich zu stillen. In Kombination mit einem allergenfreien Lebensraum (synthetische Betten, Kissen, Matratzen und möglichst wenig Teppiche in der Wohnung) kann dies die Chance für einen möglichen Ausbruch von Neurodermitis erheblich einschränken.


LÜFTEN SCHÜTZT VOR SCHIMMELPILZEN

Gerade im Winterhalbjahr, wenn die Außentemperaturen in den Keller gehen, ist es ratsam, mehrmals am Tag in Wohnung oder Haus zu lüften. Denn mangelnde Durchlüftung erhöht das Risiko von Schimmelpilzbildung in der Wohnung. Dies birgt nicht nur Gefahren für Wände, sondern vor allem für die Gesundheit des Menschen.

Es genügt, drei- bis viermal pro Tag in der Wohnung stoßzulüften. Am effektivsten ist es, wenn Sie jeweils bei gegenüberliegenden Zimmern die Fenster für ein paar Minuten öffnen. So können, erzeugt durch den Durchzug, feuchte Wände entsprechend trocknen. Und auf diese Weise wird der Bildung von Schimmelpilzen an den Wänden Einhalt geboten.


INFORMATIONEN ZUR GESUNDHEITSREFORM

Ab 2004 treten zahlreiche Änderungen in Kraft, die durch die Reformen in der deutschen Gesundheitspolitik entstanden sind. Wir haben für Sie die wichtigsten Punkte auf einen Blick zusammengefasst.

Die Einkommensgrenze bei gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherungen erhöht sich in Ost- und Westdeutschland von
€ 3450.- auf € 3487,50. Die Versicherungspflichtgrenze steigt einheitlich von € 3825.- auf € 3862,50.

Die Belastungsobergrenze pro Kind und Jahr beträgt für Eltern oder Erziehungsberechtigte € 3648.-, für Ehepartner gilt ein zusätzlicher Freibetrag von € 4347.-. Die Belastungsobergrenze bei Sozialhilfeempfängern orientiert sich am Regelsatz des Haushaltsvorstands.

Gesetzlich Versicherte müssen künftig bei Medikamenten und medizinischen Hilfsmitteln zehn Prozent zuzahlen, mindestens € 5.- und höchstens € 10.-. Bei Medikamenten mit einem Preis von weniger als € 5.- müssen Patienten in Zukunft den vollen Betrag zahlen. Arzneimittel, die nicht verschreibungspflichtig sind, werden von den Kassen nicht mehr erstattet. Das Gleiche gilt für Präparate zur Steigerung des persönlichen Wohlbefindens.

Die Obergrenze für Zuzahlungen bei medizinischen Leistungen beträgt höchstens 2 Prozent des Jahres-Bruttoeinkommens, inklusive Miet- und Kapitalerträgen. Für chronisch Kranke gilt der Sondersatz von maximal einem Prozent des Jahres-Bruttoeinkommens.

Die Zuzahlung bei häuslicher medizinischer Betreuung und Heimkrankenpflege beträgt generell 10 Prozent der Gesamtkosten zuzüglich € 10.- pro Verordnung.

Die neue Zuzahlungshöhe bei stationärem Krankenhausaufenthalt beträgt pro Tag € 10.- und ist begrenzt auf 28 Tage. Bei einem eventuell daran anschließenden Rehabilitationsaufenthalt in einer entsprechenden Einrichtung können diese Kosten gegebenenfalls noch einmal fällig werden.

Fahrtkostenerstattung zu Ärzten sowie Sterbegeld entfallen gänzlich und werden von den Krankenkassen nicht mehr übernommen. Genauso wie Brillengläser, außer es handelt sich um Patienten unter 18 Jahren oder schwer sehbeeinträchtigte Menschen.

Zahnersatz wird nur noch bis Ende 2004 bezuschusst, ab 2005 ist dieser Behandlungspunkt aus den Katalogen der gesetzlichen Krankenkassen gestrichen.

Kumuliert ergeben diese Einschneidungen im Gesundheitswesen eine den Krankenkassen ersparte Summe von rund 8 Milliarden Euro jährlich.


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