RATGEBER GESUNDHEIT: RSV (RESPIRATORY SYNCTICAL VIRUS)
Der Respiratory Synctical Virus ist in den meisten Fällen
die Ursache für Atemwegserkrankungen wie Husten und Schnupfen
bei neugeborenen Babys zwischen 0 und 6 Monaten. Werden die
Symptome nicht frühzeitig erkannt oder nicht gänzlich
auskuriert, kann es in schweren Fällen sogar zu einer Lungenentzündung
kommen.
In der heutigen Kinder- und Säuglings-Medizin können Ärzte
Ihrem Baby daher einen bestimmten Eiweißstoff verabreichen,
der dem Neugeborenen einmal im Monat gespritzt wird. Dies
ist zwar kein Impfstoff, der einen 100%-igen Schutz gewährleistet,
jedoch verfügen die Eiweiß-Antikörper ebenfalls über
einen verhältnismäßig hohen prophylaktischen
Wert.
(Alle Angaben ohne Gewähr)
RATGEBER GESUNDHEIT: NEURODERMITIS
Bei Neurodermitis handelt es sich um eine erbliche Hautkrankheit,
die sich durch extrem trockene und entzündliche Hautpartien äußert.
Das Unangenehme an Neurodermitis ist in besonderem Maße der starke
Juckreiz, den der Betroffene durch die extreme Trockenheit der Haut empfindet.
Menschen, die an Neurodermitis leiden, fügen sich oftmals selbst offene
Stellen auf der Haut zu, die sich leicht entzünden, da sie dem Drang,
sich an den betreffenden Hautstellen zu kratzen, nachgeben.
Die Ursache für den Ausbruch von Neurodermitis, auch
atopisches Ekzem genannt, ist eine Kombination von erblicher
Veranlagung und Umwelteinflüssen. Leider können
von dieser Krankheit bereits Babys betroffen sein.
Bei Neurodermitis ist es vor allem wichtig, auf die entsprechende
Pflege der Haut zu achten. Regelmäßiges Eincremen
beugt genauso vor wie eine allergenfreie Ernährung. Bei
Neurodermitis gefährdeten Babys empfehlen Ärzte,
sein Baby so lange wie möglich zu stillen. In Kombination
mit einem allergenfreien Lebensraum (synthetische Betten,
Kissen, Matratzen und möglichst wenig Teppiche in der
Wohnung) kann dies die Chance für einen möglichen
Ausbruch von Neurodermitis erheblich einschränken.
LÜFTEN SCHÜTZT VOR SCHIMMELPILZEN
Gerade im Winterhalbjahr, wenn die Außentemperaturen in den
Keller gehen, ist es ratsam, mehrmals am Tag in Wohnung oder Haus
zu lüften. Denn mangelnde Durchlüftung erhöht das Risiko
von Schimmelpilzbildung in der Wohnung. Dies birgt nicht nur Gefahren
für Wände, sondern vor allem für die Gesundheit des
Menschen.
Es genügt, drei- bis viermal pro Tag in der Wohnung stoßzulüften.
Am effektivsten ist es, wenn Sie jeweils bei gegenüberliegenden
Zimmern die Fenster für ein paar Minuten öffnen. So können,
erzeugt durch den Durchzug, feuchte Wände entsprechend trocknen.
Und auf diese Weise wird der Bildung von Schimmelpilzen an den Wänden
Einhalt geboten.
INFORMATIONEN ZUR GESUNDHEITSREFORM
Ab 2004 treten zahlreiche Änderungen in Kraft, die durch die Reformen
in der deutschen Gesundheitspolitik entstanden sind. Wir haben für
Sie die wichtigsten Punkte auf einen Blick zusammengefasst.
Die Einkommensgrenze bei gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherungen
erhöht sich in Ost- und Westdeutschland von
€
3450.- auf € 3487,50. Die Versicherungspflichtgrenze steigt einheitlich
von € 3825.- auf € 3862,50.
Die Belastungsobergrenze pro Kind und Jahr beträgt für
Eltern oder Erziehungsberechtigte € 3648.-, für Ehepartner
gilt ein zusätzlicher Freibetrag von € 4347.-. Die Belastungsobergrenze
bei Sozialhilfeempfängern orientiert sich am Regelsatz des Haushaltsvorstands.
Gesetzlich Versicherte müssen künftig bei Medikamenten
und medizinischen Hilfsmitteln zehn Prozent zuzahlen, mindestens € 5.-
und höchstens € 10.-. Bei Medikamenten mit einem Preis von
weniger als € 5.- müssen Patienten in Zukunft den vollen
Betrag zahlen. Arzneimittel, die nicht verschreibungspflichtig sind,
werden von den Kassen nicht mehr erstattet. Das Gleiche gilt für
Präparate zur Steigerung des persönlichen Wohlbefindens.
Die Obergrenze für Zuzahlungen bei medizinischen Leistungen
beträgt höchstens 2 Prozent des Jahres-Bruttoeinkommens,
inklusive Miet- und Kapitalerträgen. Für chronisch Kranke
gilt der Sondersatz von maximal einem Prozent des Jahres-Bruttoeinkommens.
Die Zuzahlung bei häuslicher medizinischer Betreuung und Heimkrankenpflege
beträgt generell 10 Prozent der Gesamtkosten zuzüglich € 10.-
pro Verordnung.
Die neue Zuzahlungshöhe bei stationärem Krankenhausaufenthalt
beträgt pro Tag € 10.- und ist begrenzt auf 28 Tage. Bei
einem eventuell daran anschließenden Rehabilitationsaufenthalt
in einer entsprechenden Einrichtung können diese Kosten gegebenenfalls
noch einmal fällig werden.
Fahrtkostenerstattung zu Ärzten sowie Sterbegeld entfallen gänzlich
und werden von den Krankenkassen nicht mehr übernommen. Genauso
wie Brillengläser, außer es handelt sich um Patienten unter
18 Jahren oder schwer sehbeeinträchtigte Menschen.
Zahnersatz wird nur noch bis Ende 2004 bezuschusst, ab 2005 ist dieser
Behandlungspunkt aus den Katalogen der gesetzlichen Krankenkassen
gestrichen.
Kumuliert ergeben diese Einschneidungen im Gesundheitswesen eine
den Krankenkassen ersparte Summe von rund 8 Milliarden Euro jährlich.
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