VORSICHT VOR PREMIUM-SMS!
Wer glaubt, das Bestellen von Handylogos per SMS sei sicher und
kostengünstiger, der sollte lieber zweimal hinschauen, besonders
bei Fernsehwerbungen. Die Kosten für den SMS-Service Premium-SMS
sind oft versteckt und nicht klar abgebildet, so dass eine SMS
schon mal 4 Euro kosten kann. Bei Premium-SMS wird ein Code per
SMS an eine Servicenummer, bestehend aus 5 Ziffern, gesendet,
dafür erhält man dann ein Logo oder Klingelton bzw.
kann mit anderen Usern chatten. Die Preise für die SMS werden
in den Spots häufig nur sehr kurz oder sehr klein eingeblendet,
so dass man als Kunde häufig nicht weiß, wie viel
man für die SMS bezahlt. Die Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz
warnt daher vor diesen Servicenummern. Sie weist aber auch darauf
hin, dass gegen die überhöhten Preise Einspruch erhoben
werden kann, sollte der Preis nicht angegeben werden. Denn in
diesem Fall könne man davon ausgehen, dass man nur die normalen
Kosten für SMS bezahlen muss.
(Nachricht vom 04.06.2004)
(Alle Angaben ohne Gewähr)
MIT UMTS SCHNELLER ZUM NEUEN LOGO
Für Fans der bunten Bilder und Klingeltöne für
das Handy ist die Wartezeit vorbei: UMTS. Einst als Technologierevolution
auf dem Handymarkt gefeiert, ließ die Einführung der
super-schnellen Übertragungstechnik wegen technischer Probleme
lange auf sich warten. Eher still und leise hat UMTS nun auf dem
deutschen Markt Einzug gehalten. Mit einer Datenübertragungsrate
von über 380 KB pro Sekunde werden sechsfache ISDN-Geschwindigkeiten
erreicht. Das neue Handylogo ist also in kürzester Zeit aufs
Handy geladen – und man könnte somit theoretisch Kosten
sparen. Doch dafür muss erstmal in ein UMTS-Handy investiert
werden, und diese sind leider nicht ganz billig und vor allem
auch noch recht selten: für UMTS-Modelle von T-Mobile bzw.
Vodaphone muss man weit über 200 Euro bezahlen. Dafür
kann man sich aber auch auf herkömmlichem Wege viele Handylogos
herunterladen und abwarten, bis die Telefone günstiger werden.
(Nachricht vom 07.06.2004)
WERBUNG FÜR HANDYLOGOS IN JUGENDZEITSCHRIFTEN UNTERBUNDEN
Mit der Unerfahrenheit und Verfügbarkeit der Jugend wird gerne
versucht, Geld aus den Teenagern herauszuholen. Besonders gefährlich
sind hierbei Angebote, bei denen die Kunden nicht absehen können,
wie teuer der Kauf eines bestimmten Produkts wird. Dies fällt
unter den Tatbestand des unlauteren Wettbewerbs, und damit begründete
der Zivilsenat des Oberlandesgerichts Hamm ein Verbot von Handylogowerbung
in Jugendzeitschriften. Dadurch, dass aus vielen Werbeanzeigen für
Handylogos nicht ersichtlich wird, wie viel das Herunterladen der
Bildchen kostet, kann man nicht abschätzen, welche Kosten auf
den Kunden zukommen: die Kosten hängen nämlich von der
Dauer der Verbindung ab, während der das Logo auf das Handy
geladen wird. Diese wiederum variiert von Handy zu Handy. Das Urteil
betrifft nur das Herunterladen von Handylogos über Servicenummern.
Das Bewerben von Bestellungen von Handylogos per SMS bleibt jedoch
weiterhin erlaubt, da hier ein genauer Preis für das Logo angegeben
wird und die Kosten somit kontrollierbar sind (Az.: 4U29/04)
(Nachricht vom 25.06.2004)
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