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Kategorie Telekommunikation > Handylogo
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Telekommunikation

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Handylogo

VORSICHT VOR PREMIUM-SMS!

Wer glaubt, das Bestellen von Handylogos per SMS sei sicher und kostengünstiger, der sollte lieber zweimal hinschauen, besonders bei Fernsehwerbungen. Die Kosten für den SMS-Service Premium-SMS sind oft versteckt und nicht klar abgebildet, so dass eine SMS schon mal 4 Euro kosten kann. Bei Premium-SMS wird ein Code per SMS an eine Servicenummer, bestehend aus 5 Ziffern, gesendet, dafür erhält man dann ein Logo oder Klingelton bzw. kann mit anderen Usern chatten. Die Preise für die SMS werden in den Spots häufig nur sehr kurz oder sehr klein eingeblendet, so dass man als Kunde häufig nicht weiß, wie viel man für die SMS bezahlt. Die Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz warnt daher vor diesen Servicenummern. Sie weist aber auch darauf hin, dass gegen die überhöhten Preise Einspruch erhoben werden kann, sollte der Preis nicht angegeben werden. Denn in diesem Fall könne man davon ausgehen, dass man nur die normalen Kosten für SMS bezahlen muss.

(Nachricht vom 04.06.2004)

(Alle Angaben ohne Gewähr)


MIT UMTS SCHNELLER ZUM NEUEN LOGO

Für Fans der bunten Bilder und Klingeltöne für das Handy ist die Wartezeit vorbei: UMTS. Einst als Technologierevolution auf dem Handymarkt gefeiert, ließ die Einführung der super-schnellen Übertragungstechnik wegen technischer Probleme lange auf sich warten. Eher still und leise hat UMTS nun auf dem deutschen Markt Einzug gehalten. Mit einer Datenübertragungsrate von über 380 KB pro Sekunde werden sechsfache ISDN-Geschwindigkeiten erreicht. Das neue Handylogo ist also in kürzester Zeit aufs Handy geladen – und man könnte somit theoretisch Kosten sparen. Doch dafür muss erstmal in ein UMTS-Handy investiert werden, und diese sind leider nicht ganz billig und vor allem auch noch recht selten: für UMTS-Modelle von T-Mobile bzw. Vodaphone muss man weit über 200 Euro bezahlen. Dafür kann man sich aber auch auf herkömmlichem Wege viele Handylogos herunterladen und abwarten, bis die Telefone günstiger werden.

(Nachricht vom 07.06.2004)


WERBUNG FÜR HANDYLOGOS IN JUGENDZEITSCHRIFTEN UNTERBUNDEN

Mit der Unerfahrenheit und Verfügbarkeit der Jugend wird gerne versucht, Geld aus den Teenagern herauszuholen. Besonders gefährlich sind hierbei Angebote, bei denen die Kunden nicht absehen können, wie teuer der Kauf eines bestimmten Produkts wird. Dies fällt unter den Tatbestand des unlauteren Wettbewerbs, und damit begründete der Zivilsenat des Oberlandesgerichts Hamm ein Verbot von Handylogowerbung in Jugendzeitschriften. Dadurch, dass aus vielen Werbeanzeigen für Handylogos nicht ersichtlich wird, wie viel das Herunterladen der Bildchen kostet, kann man nicht abschätzen, welche Kosten auf den Kunden zukommen: die Kosten hängen nämlich von der Dauer der Verbindung ab, während der das Logo auf das Handy geladen wird. Diese wiederum variiert von Handy zu Handy. Das Urteil betrifft nur das Herunterladen von Handylogos über Servicenummern. Das Bewerben von Bestellungen von Handylogos per SMS bleibt jedoch weiterhin erlaubt, da hier ein genauer Preis für das Logo angegeben wird und die Kosten somit kontrollierbar sind (Az.: 4U29/04)

(Nachricht vom 25.06.2004)


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